Bürokratieabbau im Arbeitsschutz: Mehr Freiraum, mehr Verantwortung?

Wuppertal (ots) –

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz zeichnet sich ein Wandel ab. Seit mehreren Monaten wird auf verschiedenen politischen Ebenen darüber diskutiert, wie sich bürokratische Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz reduzieren lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte dazu im Oktober 2025 erstmals ein Konzept für einen effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz vor. Im Juli 2026 wurde dieses Konzept umfassend aktualisiert.

Die Idee ist klar: vermeidbare bürokratische Belastungen sollen abgebaut, Regelungen stärker an den tatsächlich vorhandenen Gefährdungen ausgerichtet und Unternehmen sowie Verwaltung entlastet werden. Das BMAS geht davon aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen ein jährliches Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro bieten.

Änderungen auf dem Weg zum bürokratiearmen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ein erster Schritt betrifft die Regelungen zu Sicherheitsbeauftragten. Dabei wurden die Vorgaben, ab wann Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen, gelockert. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die bisherige pauschale Verpflichtung, wobei die konkrete Gefährdungssituation weiterhin berücksichtigt werden muss. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird die Zahl der verpflichtend zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich auf eine Person begrenzt. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden dadurch künftig rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger verpflichtend erforderlich sein. Die erwartete wirtschaftliche Entlastung liegt bei etwa 135 Millionen Euro pro Jahr.

Weitere Veränderungen sind bereits in Vorbereitung. Dazu zählen unter anderem die Überarbeitung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der DGUV-Vorschriften 3 und 4, ein verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern sowie Anpassungen beim Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen. Damit zeichnet sich eine neue Entwicklung ab: weg von pauschalen Anforderungen und hin zu einer stärkeren Orientierung an den tatsächlich vorhandenen Risiken. Für Unternehmen bedeutet das gleichzeitig eine höhere Verantwortung.

Einige Fachverbände und Sozialpartner betrachten diese Entwicklung kritisch. Sie befürchten, dass der Abbau von Vorgaben negative Folgen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben könnte. Die Frage ist allerdings: Bedeutet weniger Bürokratie zwangsläufig weniger Arbeitsschutz? Oder können frei werdende Ressourcen dazu beitragen, Prävention stärker dort stattfinden zu lassen, wo sie tatsächlich Wirkung entfaltet, also im betrieblichen Alltag?

Risikoorientierung gewinnt an Bedeutung

Werden pauschale Vorgaben reduziert, müssen Unternehmen stärker selbst beurteilen, welche Maßnahmen angesichts ihrer konkreten Gefährdungssituation notwendig sind. Ein risikobasierter Ansatz gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung. Eine zentrale Grundlage dafür bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihrer Hilfe können Unternehmen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Mit größeren Handlungsspielräumen steigen allerdings auch die Anforderungen an die Qualität dieser Beurteilung. Weniger konkrete Vorgaben bedeuten keineswegs automatisch, dass weniger für Sicherheit und Gesundheit getan werden muss.

Vielmehr sind Management und Führungskräfte stärker gefordert, die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen zu betrachten und auf dieser Grundlage angemessene Entscheidungen zu treffen. Fachliche Unterstützung bleibt dabei wichtig. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt können Unternehmen und Führungskräfte bei der Bewertung von Risiken beraten. Gleichzeitig bietet es sich an, Sicherheitsbeauftragte sowie die Beschäftigten selbst einzubeziehen.

Unternehmen müssen über Kompetenz und Struktur verfügen

Gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über wertvolles Wissen aus dem Arbeitsalltag. Sie kennen Arbeitsabläufe, Belastungen und mögliche Gefährdungen aus eigener Erfahrung und können Hinweise darauf geben, welche Maßnahmen in der Praxis funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht.

Wie unterschiedlich eine risikobasierte Betrachtung ausfallen kann, zeigt bereits ein einfacher Vergleich. Ein Verwaltungsbetrieb mit weniger als 50 Beschäftigten weist in der Regel eine andere Gefährdungssituation auf als ein Handwerks- oder Produktionsunternehmen derselben Größenordnung.

Ähnlich verhält es sich bei Prüfintervallen. Ein elektrisches Arbeitsmittel, das überwiegend an einem Büroarbeitsplatz genutzt wird, ist anderen Beanspruchungen und Umgebungsbedingungen ausgesetzt als ein Gerät, das täglich auf wechselnden Baustellen zum Einsatz kommt. Weniger pauschale Vorgaben können deshalb nur dann funktionieren, wenn Unternehmen in der Lage sind, ihre Risiken eigenverantwortlich, systematisch und mit der notwendigen Fachkompetenz zu beurteilen.

Mehr Präsenz statt unnötiger Administration

Management, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verbringen heute einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben. Und gewiss gehören Dokumentationen, Nachweise und weitere formale Anforderungen zum Arbeitsschutz dazu. Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz entsteht jedoch nicht allein durch Unterlagen und Prozesse. Entscheidend ist, was an den tatsächlichen Arbeitsplätzen passiert. Dafür braucht es Präsenz – beispielsweise in der Produktion, in der Logistik, im Labor oder auf der Baustelle. Wer Arbeitsbedingungen verbessern möchte, muss verstehen, wie Tätigkeiten ausgeführt werden, welche Schwierigkeiten im Alltag auftreten und aus welchen Gründen Beschäftigte bestimmte Entscheidungen treffen.

Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der direkte Austausch mit den Menschen vor Ort. Safety Walks können beispielsweise deutlich mehr sein als eine Kontrolle anhand vorgegebener Checklisten. Richtig eingesetzt schaffen sie Raum für Gespräche über Arbeitsbedingungen, Gefährdungen und mögliche Verbesserungen. Ähnliches gilt für Sicherheitskurzgespräche. Auch sie bieten die Möglichkeit, gemeinsam über Risiken, sichere Verhaltensweisen und konkrete Lösungen zu sprechen. Bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen oder innerhalb von Arbeitsschutzgremien kann eine stärkere Beteiligung ebenfalls dazu beitragen, nicht nur offensichtliche Ereignisse zu betrachten, sondern deren tatsächliche Ursachen und Rahmenbedingungen besser zu verstehen.

Regeln allein schaffen noch keine Sicherheitskultur

In vielen Betrieben ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterhin stark von Regeln geprägt. Beschäftigte halten Vorgaben ein, weil sie vorgeschrieben sind oder weil deren Einhaltung kontrolliert wird. Diese Regelorientierung ist wichtig, reicht für eine nachhaltig entwickelte Sicherheitskultur jedoch nicht aus. Langfristig sollte das Ziel darin bestehen, dass Beschäftigte verstehen, warum bestimmte Schutzmaßnahmen notwendig sind. Sie sollten Risiken möglichst selbstständig erkennen und sich auch dann sicher verhalten, wenn keine Führungskraft oder andere kontrollierende Person anwesend ist.

Dafür braucht es mehr als zusätzliche Vorschriften. Entscheidend sind Sicherheitsbewusstsein, Akzeptanz und die Fähigkeit, Risiken richtig einzuschätzen. Diese Kompetenzen entwickeln sich vor allem dann, wenn Arbeitsschutz nicht ausschließlich vorgegeben, sondern gemeinsam gestaltet wird. Auch die Präsenz von Führungskräften und Arbeitsschutzexperten führt dabei nicht automatisch zu einem Kulturwandel. Sie schafft jedoch die Möglichkeit, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen, ihre Perspektive einzubeziehen und gemeinsam an sicheren Arbeitsweisen zu arbeiten.

Weniger Vorgaben dürfen nicht weniger Schutz bedeuten

Die kritischen Stimmen zum Bürokratieabbau sollten dennoch ernst genommen werden. Wenn Fachverbände und Sozialpartner vor einem möglichen Absinken des Schutzniveaus warnen, verweist das auf einen wichtigen Punkt: Bürokratieabbau und Der Rückbau des Arbeitsschutzes dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Unternehmen, die den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erkannt haben, können zusätzliche Handlungsspielräume sinnvoll einsetzen. Sie können ihre Präventionsmaßnahmen stärker an den tatsächlichen Gefährdungen orientieren und Ressourcen gezielter dort einsetzen, wo sie benötigt werden.

Gleichzeitig wird es weiterhin Betriebe geben, in denen Sicherheit und Gesundheit nicht den notwendigen Stellenwert besitzen. Eine wirksame staatliche Aufsicht bleibt deshalb erforderlich. Dazu gehören Kontrollen durch die zuständigen Institutionen und, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden, entsprechende Sanktionen. Spannend wird in diesem Zusammenhang auch die weitere Entwicklung digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz. Perspektivisch könnten sie Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, vorhandene Daten gezielter auszuwerten, Risiken besser zu identifizieren und Kontrollen stärker auf Bereiche zu konzentrieren, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht.

Freiräume für wirksameren Arbeitsschutz nutzen

Ein sinnvoll gestalteter Bürokratieabbau kann für den Arbeits- und Gesundheitsschutz durchaus eine Chance darstellen. Entscheidend ist jedoch, was Unternehmen aus den dadurch entstehenden Freiräumen machen. Werden weniger administrative Anforderungen lediglich als Möglichkeit verstanden, Kosten einzusparen, ist für die Prävention wenig gewonnen. Werden frei werdende Ressourcen dagegen genutzt, um Führungskräfte besser zu befähigen, Beschäftigte intensiver einzubeziehen und mehr Zeit für die Präventionsarbeit an den tatsächlichen Arbeitsplätzen zu schaffen, kann daraus ein konkreter Mehrwert entstehen.

Die zentrale Frage ist deshalb nicht allein, wie viele Regelungen künftig gestrichen, vereinfacht oder angepasst werden können. Viel wichtiger ist, wie Unternehmen mit der dadurch wachsenden Eigenverantwortung umgehen. Wenn es gelingt, unnötige administrative Belastungen abzubauen und gleichzeitig Risikokompetenz, Eigenverantwortung und Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu stärken, müssen weniger bürokratische Vorgaben keineswegs weniger Arbeitsschutz bedeuten. Im besten Fall entsteht dadurch mehr Raum für das, worum es im Arbeits- und Gesundheitsschutz eigentlich geht: Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, wirksame Maßnahmen umzusetzen und sichere und gesunde Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu schaffen.

Über Stefan Ganzke und die WandelWerker Consulting GmbH:

Stefan Ganzke ist zusammen mit Anna Ganzke Gründer und Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützen die beiden mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wandelwerker.com

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