Frankfurt am Main (ots) – Schon immer gelten sie als „Betongold“: Immobilien als Investitionsgüter. Wie 81 Prozent der Befragten in einer bevölkerungsrepräsentativen Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK angeben [1], sind Immobilien für den Großteil der Deutschen überwiegend als Geldanlagen bekannt. Aber was passiert, wenn man unverhofft eine Immobilie erbt? CLARK informiert über wichtige Schritte beim Annehmen einer Immobilienerbschaft.
So (viel) erbt Deutschland
Laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge werden in den Jahren 2015 bis 2024 mehr als 3067 Milliarden Euro in Deutschland vererbt [2]. Experten schätzen, dass 45 Prozent davon in Form von Bargeld oder Wertpapieren den Besitzer wechseln, dicht gefolgt von Immobilien mit 42 Prozent [2].
Wer eine Immobilie erbt steht zunächst vor vielen Fragen: zum Beispiel ist es ratsam zu prüfen, ob der Verstorbene hohe Schulden hatte, da diese vom Erbe übernommen werden müssen. Desweiteren gilt es zu klären, ob eine Erbschaftssteuer anfällt und wenn ja, wie hoch diese ist. Außerdem sollte der Zustand, indem sich sie die geerbte Immobilie befindet, kontrolliert werden. Gerade bei älteren Immobilien können hohe Renovierungskosten, die häufig sogar den eigentlichen Wert der Immobilie übertreffen, anfallen.
Jedoch gilt es zu erwähnen, dass das Erben von Immobilien in den letzten Jahren aufgrund von steigenden Grundstückspreisen deutlich attraktiver geworden ist. Während der durchschnittliche Quadratmeterpreis in Deutschland im Jahr 2000 noch bei 76 Euro lag, kostet er 2020 bereits 213 Euro. Dies entspricht einer Preissteigerung von satten 280% [3].
Die geerbte Immobilie richtig absichern
Ist die Immobilie erfolgreich geerbt, so ist es weiterhin wichtig, diese mit einem angemessenen Versicherungsschutz auszustatten. Zum Beispiel kann es sehr hilfreich sein, eine Wohngebäudeversicherung (https://www.clark.de/hausratversicherung/wasserschaden/) abzuschließen, denn die einfache Hausratversicherung (https://www.clark.de/hausratversicherung/) zahlt beispielsweise bei Wasserschäden lediglich den beweglichen Hausrat wie Möbel und Teppiche oder eine Einbauküche. „Wände, Böden und fest installierte Sanitäranlagen wie Toilette oder Badewanne sind davon ausgenommen“, so COO und Co-Gründer von CLARK Dr. Marco Adelt. Dafür springt die Wohngebäudeversicherung ein. „Allerdings gilts es zu erwähnen, dass die Wohngebäudeversicherung die Hausratversicherung keinesfalls ersetzt. Beide Versicherungen funktionieren am besten in Kombination“, erklärt Adelt weiter. So sind die Eigentümer finanziell vor einer großen Bandbreite an Schadensfällen geschützt.
In der Regel bestehen bei vererbten Immobilien bereits beide Versicherungen. Diese gehen dann automatisch auf die Erbengemeinschaft über. „Trotzdem ist es wichtig, dass eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erfolgt, um die Einzelheiten zu klären“, so Adelt abschließend.
[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.“
[2] https://ots.de/TpcLlD.
[3] https://ots.de/JCJulp
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Quelle: ots