Arbeitsrecht bei Buyouts: VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte über rechtliche Fallstricke und sichere Lösungen für Unternehmer

Hamburg (ots) –

Betriebsübergang, Überleitungsvertrag und Kündigungsschutz: Bei M&A-Transaktionen lauern für Unternehmer zahlreiche arbeitsrechtliche Herausforderungen. Gerade die Absicherung der Mitarbeiterbindung gewinnt in der aktuellen Wirtschaftslage immer mehr an Bedeutung. Worauf kommt es für einen rechtssicheren Buyout wirklich an?

Unternehmer und Investoren werden im Zuge von Unternehmensübernahmen oft mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert: Wie werden bestehende Arbeitsverhältnisse rechtssicher übernommen? Was passiert mit laufenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen? Und wie lässt sich verhindern, dass zentrale Mitarbeiter überraschend abspringen? Gerade während eines Buyouts, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensteil auf einen neuen Inhaber übergeht, entstehen rechtliche Fragen, die weit über den finanziellen und strategischen Rahmen einer M&A-Transaktion hinausgehen. Immer wieder zeigen sich dabei Unsicherheiten im Umgang mit Überleitungsverträgen, der Wahrung von Besitzständen sowie der haftungs- und kündigungsschutzrechtlichen Absicherung von Arbeitnehmern. Wer hier keine professionelle arbeitsrechtliche Begleitung an seiner Seite hat, riskiert langwierige Auseinandersetzungen, wirtschaftliche Nachteile und nicht selten unabsehbare Folgekosten. „Eine mangelnde arbeitsrechtliche Vorbereitung bei Betriebsübergängen führt zu massiven Risiken, die häufig die gesamte Transaktion gefährden können“, warnt Benjamin von Allwörden, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte.

„Das wirksamste Mittel, um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, ist eine vorausschauende arbeitsrechtliche Due Diligence und die rechtssichere Gestaltung aller Übergangsdokumente“, betont Dr. Sebastian von Allwörden, Experte für Gesellschaftsrecht und Notar. Die Erfahrung seiner norddeutschen Kanzlei zeigt: Gerade die scheinbar formalen Details entscheiden oft über den Erfolg einer Übernahme – ebenso über die Motivation und Bindung der Mitarbeiter. Dank ihrer Spezialisierung auf Mittelstandsmandate begleiten VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte Unternehmen und Investoren in allen Phasen einer Transaktion: vom ersten Prüfen der arbeitsrechtlichen Ausgangslage über die Gestaltung und Absicherung von Überleitungsverträgen bis hin zu detaillierten Informationsschreiben und individuellen Maßnahmen zum Mitarbeiterschutz.

Was passiert arbeitsrechtlich bei einem Buyout? Die Herausforderung Betriebsübergang

In der Praxis läuft ein Buyout meist als klassischer Betriebsübergang ab: Ein bestehendes Unternehmen oder ein Betriebsteil wird im Wege eines Rechtsgeschäfts auf einen neuen Inhaber übertragen. Doch was viele übersehen: Mit der Übergabe gehen nicht nur räumliche oder technische Ressourcen, sondern auch sämtliche Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen nahtlos auf den Erwerber über. Diese Rechtsfolge ist in § 613a BGB ausdrücklich festgelegt. Für Unternehmer bedeutet das, dass sämtliche Beschäftigungsverhältnisse erhalten bleiben und der neue Inhaber automatisch in alle Arbeitsverträge eintritt – einschließlich aller Zusagen, Besitzstände und bestehenden Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz durch den Übergang daher grundsätzlich nicht.

„Ein Betriebsübergang ist keine beliebige Einigung zwischen Unternehmen und verlangt zwingend die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben“, erklärt Titus Wolf, Experte für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Die Bindungskraft reicht weit: Selbst Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die vor der Übernahme galten, bleiben mindestens ein weiteres Jahr beim neuen Arbeitgeber bestehen, es sei denn, sie werden im Zuge neuer Tarifabschlüsse ausdrücklich verändert oder abgelöst. Arbeitsrechtlich entsteht dadurch erheblicher Veränderungsdruck. Beide Seiten müssen gemeinsam Lösungen finden, um Mitarbeiterchancen zu wahren und gleichzeitig den Transformationsprozess rechtssicher zu steuern.

Zentrale Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang: Das sagt das Gesetz (§ 613a BGB)

Das deutsche Arbeitsrecht regelt in § 613a BGB detailliert, was beim Betriebsübergang zu beachten ist, und setzt dabei klare Leitplanken für alle Beteiligten:

– Der neue Inhaber muss die Arbeitsverhältnisse eins zu eins übernehmen; sämtliche Rechte und Pflichten werden fortgesetzt. Das bedeutet auch, dass Beschäftigte gegen ihren Willen kein neues Vertragsverhältnis eingehen müssen, sondern ihren bisherigen Status behalten.
– Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen haben auch unter dem neuen Eigentümer Bestand. Eine Jahresfrist schützt die Belegschaft vor Nachteilen durch einseitige Änderungen.
– Kündigungen, die allein auf den Betriebsübergang gestützt werden, sind unwirksam. Das Kündigungsrecht bleibt nur bestehen, wenn andere betriebliche oder persönliche Gründe greifen.
– Arbeitgeber treffen umfangreiche Informationspflichten: Noch vor dem Übergang müssen alle Mitarbeitenden umfassend und rechtssicher schriftlich über den Zeitpunkt, Beweggründe, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie geplante Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden.

„Verletzt der Arbeitgeber diese Informationspflicht oder informiert er nicht vollumfänglich, kann das nicht nur zu Schadensersatzforderungen führen, sondern setzt auch die gesamte Fristenmechanik außer Kraft. Im schlimmsten Fall kann eine Transaktion dadurch jahrelang juristisch blockiert werden“, betont Dr. Sebastian von Allwörden. Besonders kritisch ist, dass Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses binnen eines Monats widersprechen können. Wird nicht oder falsch informiert, läuft diese Frist praktisch nie ab. Solche Unsicherheiten lassen sich nur durch wasserdichte Dokumente und Prozesssicherheit vermeiden.

Haftung, Risiken und Mitarbeiterbindung: Worauf es im Buyout wirklich ankommt

Bei der Haftung steckt der Teufel im Detail: Ein Betriebsübergang verteilt Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern. Der neue Arbeitgeber haftet für alle Verbindlichkeiten aus dem übernommenen Arbeitsverhältnis, während der bisherige Arbeitgeber für Altverbindlichkeiten, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb von zwölf Monaten fällig werden, weiterhin als Gesamtschuldner haftet. „Wer hier nicht mit Sorgfalt prüft und dokumentiert, läuft Gefahr, für eigentlich abgeschlossene Sachverhalte noch Jahre später in Regress genommen zu werden“, warnt Benjamin von Allwörden. Besonders bei komplexen Deals mit mehreren Unternehmen, unterschiedlichen Tarifbindungen oder internationalen Strukturen kann schon ein kleiner Fehler schwerwiegende Folgen haben. Bei Umwandlungen wie Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechseln entfällt die Haftung des alten Arbeitgebers. Daher ist eine gründliche arbeitsrechtliche Prüfung aller Altforderungen, Zusagen und potenziellen Risiken unverzichtbar.

Auch die Mitarbeiterbindung entscheidet über den Erfolg eines Buyouts. In Übergangsphasen besteht das Risiko, dass Schlüsselkräfte verunsichert werden oder abwandern. Neben finanziellen Anreizen wie Jahres- oder Retention-Boni ist vor allem transparente und frühzeitige Kommunikation entscheidend. „Je früher Mitarbeiter eingebunden und über Chancen, Veränderungen und Perspektiven informiert werden, desto geringer ist die Wechselbereitschaft und desto stärker die Identifikation mit der neuen Unternehmensführung“, betont Titus Wolf. In enger Abstimmung mit arbeitsrechtlichen Experten entstehen tragfähige Lösungen – von Verbleibevereinbarungen über maßgeschneiderte Boni bis hin zu neuen Karriereperspektiven, die Vertrauen schaffen und Stabilität sichern.

Überleitungsvertrag: Schlüssel zum rechtssicheren Übergang

Ein spezielles Element im arbeitsrechtlichen Baukasten bei Buyouts ist der sogenannte Überleitungsvertrag (Personalüberleitungsvertrag). Dabei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Arbeitgeber, der die Modalitäten der Übernahme detailliert regelt – von den geltenden Arbeitsbedingungen über Tarifbindungen bis hin zu Besitzständen und Betriebszugehörigkeit.

Wichtig ist: Arbeitnehmer sind daran nicht unmittelbar beteiligt und werden nicht automatisch Vertragspartner. Ein solcher Vertrag kann daher keine Pflichten zu deren Lasten, wohl aber Ansprüche zu deren Gunsten begründen (§ 328 BGB). „Der Überleitungsvertrag sollte so gestaltet sein, dass für die Beschäftigten keine unerwarteten Nachteile entstehen und gleichzeitig sämtliche rechtlichen Anforderungen aus § 613a BGB sowie die jeweiligen Tarifbindungen sauber abgebildet werden“, empfiehlt Benjamin von Allwörden.

Für besondere Konstellationen, etwa wenn ein Erwerber gar nicht tarifgebunden ist, sollte eindeutig geregelt werden, welche Standards auch künftig fortgelten und welche Besitzstände anerkannt werden. Oberste Priorität hat eine klare und transparente Formulierung, damit der Vertrag tatsächlich zugunsten der Arbeitnehmer wirkt und einen reibungslosen Übergang sicherstellt.

Fazit: Sorgfältige Planung und Expertenrat sind das A und O

Buyouts und M&A-Transaktionen sind stets ein Balanceakt zwischen wirtschaftlichen Interessen, Mitarbeiterschutz und komplexen Rechtsnormen. Wer als Unternehmer oder Investor hier auf Nummer sicher gehen will, kommt an einer umfassenden arbeitsrechtlichen Begleitung nicht vorbei. VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte bieten als erfahrene Partner die nötige Sicherheit, um selbst anspruchsvolle Buyouts erfolgreich und rechtssicher zu gestalten. „Nur wer rechtzeitig alle arbeitsrechtlichen Aspekte prüft, vorbeugt und aktiv gestaltet, schafft eine nachhaltige Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg und behält seine wichtigsten Leistungsträger auch in herausfordernden Zeiten“, betont Dr. Sebastian von Allwörden.

Sie planen einen Unternehmenskauf oder stehen vor einem Betriebsübergang und möchten rechtlich auf der sicheren Seite sein, ohne dabei Ihre Schlüsselkräfte zu verlieren? Melden Sie sich jetzt bei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte (https://va-ra.com/) und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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