BVGE: Energieeinkauf im deutschen Mittelstand – Diese sechs Fehler sollten Unternehmen bei Strom- und Gasverträgen vermeiden

Siegen (ots) –

86.000 Euro Nachzahlung für Gas, das nie verbraucht wurde: Ein mittelständischer Betrieb aus Hessen hatte weniger abgenommen als bestellt, und der Lieferant berechnete die fehlende Menge nach. Der Betrag ist immens, der Mechanismus dahinter ist Alltag. Beim Energieeinkauf entscheiden Fristen, Beschaffungsmodell, Lastprofil und das Kleingedruckte darüber, was ein Angebot am Ende wirklich kostet. Sechs Fehler, die Mittelständler vermeiden sollten, lesen Sie hier.

Mittelständische Unternehmen wollen ihre Energiekosten verlässlich kalkulieren, günstige Marktphasen nutzen und zugleich verhindern, dass unerwartete Preisbewegungen ihre Planung belasten. In der Praxis treffen dabei viele Faktoren aufeinander: die Entwicklung am Energiemarkt, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, das individuelle Verbrauchsprofil und die betrieblichen Anforderungen. Wird die Energiebeschaffung lediglich als wiederkehrender Pflichttermin behandelt, geraten diese Zusammenhänge schnell aus dem Blick. Besonders problematisch wird das, wenn wichtige Entscheidungen erst kurz vor dem Ende bestehender Verträge anstehen. „Wer beim Energieeinkauf erst handelt, wenn die Frist unmittelbar bevorsteht, bringt sich selbst in eine schlechte Verhandlungsposition. Dann bleibt im Zweifel nur noch die Wahl zwischen einem schnellen Abschluss und einer Vertragsverlängerung zu Konditionen, die längst nicht mehr zum Unternehmen passen“, warnt Julian Rosenthal, Geschäftsführer der BVGE Consulting GmbH in Siegen.

„Der Preis ist der richtige Einstieg, aber nicht die ganze Entscheidung. Das günstigste Festpreisangebot kann am Ende deutlich teurer sein als eine hybride Beschaffung, wenn es nicht zum Lastprofil und zur Risikobereitschaft des Betriebs passt. Deshalb klären wir zuerst das Beschaffungsmodell und sprechen dann über Cent pro Kilowattstunde“, so Julian Rosenthal weiter. Die BVGE Consulting begleitet bundesweit mittelständische Unternehmen und Industriebetriebe beim Energieeinkauf und beginnt mit einer Analyse der bestehenden Vertrags- und Verbrauchssituation. Mehr als 100 Mitarbeiter arbeiten für das Unternehmen, darunter ein eigenes Team für Verbrauchsanalysen, Lieferantenvergleiche und energiewirtschaftliche Prüfungen. Mit mehr als 4.000 Kunden und über 11 Terawattstunden vermitteltem Energievolumen kennt die BVGE Consulting die unterschiedlichsten Verbrauchsprofile und Vertragsmodelle. Aus dieser Praxis lassen sich typische Fehler ableiten, die Unternehmen bei der Beschaffung von Strom und Gas vermeiden sollten.

Fehler 1: Kündigungsfristen erst beachten, wenn die Zeit knapp wird

Viele gewerbliche Energielieferverträge laufen zum 31. Dezember aus. Gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, muss die Kündigung dem Lieferanten spätestens am 30. September zugegangen sein. Entscheidend ist der Eingang beim Lieferanten, nicht das Absendedatum. Wer den Termin verpasst, verlängert den Vertrag häufig automatisch um ein weiteres Jahr, zu Konditionen, die nicht mehr zur Marktlage oder zur Planung des Unternehmens passen. Das dritte Quartal ist deshalb der Zeitpunkt, um bestehende Strom- und Gasverträge zu prüfen. Nicht jeder Vertrag folgt aber diesem Muster: Laufzeitende und Fristlänge stehen im eigenen Vertrag und gehören in den Kalender.

Wer den Energieeinkauf strategisch planen möchte, sollte deutlich früher beginnen. Je nach Vertrag und Beschaffungsmodell sind sechs bis zwölf Monate Vorlauf sinnvoll. In dieser Zeit lassen sich Verbrauchsdaten und Vertragsbedingungen auswerten, die Marktlage einschätzen und Angebote vergleichen. Je früher dieser Prozess beginnt, desto größer ist der Spielraum bei der Wahl der Beschaffungslösung.

Fehler 2: Den gesamten Energiebedarf von einem einzigen Zeitpunkt abhängig machen

Wer die gesamte Energiemenge zu einem Zeitpunkt und zu einem festen Preis beschafft, gewinnt Planungssicherheit, macht sich aber vom Marktpreis dieses einen Tages abhängig. Fällt der Einkauf in eine ungünstige Marktphase, bleibt der Preis bestehen, auch wenn der Markt anschließend nachgibt. Eine vollständig variable Beschaffung über den Spotmarkt bietet dagegen maximale Flexibilität, bringt aber die volle Preisschwankung ins Unternehmen. Dazwischen liegen die Modelle, die für viele Betriebe die bessere Wahl sind.

Tranchenmodelle verteilen den Einkauf auf mehrere Zeitpunkte, branchenüblich sind etwa 12 bis 20 Tranchen. Hybride Modelle kombinieren einen fest eingekauften Sockel mit einem variablen Anteil, der dem Spotmarkt folgt: Der Grundbedarf ist abgesichert, sinkende Preise kommen trotzdem teilweise an. Eine möglichst breite Verteilung ist allerdings nicht in jeder Marktsituation richtig. Zeichnen sich steigende Preise ab, kann es sinnvoll sein, größere Mengen frühzeitig zu sichern. Die BVGE Consulting prüft deshalb verschiedene Beschaffungsmodelle anhand der Marktsituation und des Risikoprofils, statt grundsätzlich eine Strategie zu bevorzugen.

Fehler 3: Angebote auf den Arbeitspreis reduzieren

Beim Vergleich verschiedener Strom- oder Gasangebote fällt der Blick schnell auf den Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Er lässt sich leicht vergleichen, sagt allein aber wenig darüber aus, was ein Unternehmen tatsächlich zahlt. Hinzu kommen Netzentgelte, Konzessionsabgaben, regulatorisch festgelegte Umlagen und Steuern sowie die weiteren Vertragsbedingungen. Zudem weisen Lieferanten ihre Preise unterschiedlich aus, mal als Vollversorgungspreis inklusive Netzentgelten und Umlagen, mal als reinen Energiepreis. Zwei Angebote lassen sich erst vergleichen, wenn beide auf dieselbe Basis gebracht sind.

Ein sauberer Vergleich deckt dabei regelmäßig Positionen auf, an denen sich Kosten senken lassen. Falsch eingruppierte Netzentgelte, etwa bei der Zuordnung zur Spannungsebene oder zur Messart, oder eine Konzessionsabgabe, die trotz Sondervertragsstatus zum Tarifkundensatz berechnet wird, führen dazu, dass Betriebe jahrelang zu viel zahlen. Je nach Unternehmen kommen außerdem stromsteuerliche Entlastungen oder Rückerstattungen infrage. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab. Die BVGE Consulting identifiziert solche Positionen im Rahmen der Vertragsanalyse und lässt sie durch spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte prüfen, mit denen sie fest zusammenarbeitet. Das Unternehmen selbst muss dafür lediglich einige Vertrags- und Verbrauchsunterlagen bereitstellen.

Fehler 4: Erst bei steigenden Preisen eine Einkaufsstrategie entwickeln

Steigen die Energiepreise deutlich, wächst der Druck, schnell zu reagieren. Fehlt in diesem Moment eine klare Einkaufsstrategie, müssen Unternehmen kurzfristig entscheiden, ob sie Mengen beschaffen oder auf eine günstigere Entwicklung warten. Solche Entscheidungen unter Zeitdruck werden von der Tagesnachricht getrieben, nicht von der langfristigen Planung. Sinnvoller ist es, vorab festzulegen, wann und in welchem Umfang eingekauft wird.

Eine bewährte Möglichkeit sind Preisschwellen: Werden sie erreicht, werden zuvor definierte Mengen beschafft. Geschäftsführer, Einkaufsleiter oder Energieverantwortliche müssen dann nicht bei jeder Marktbewegung neu entscheiden. Welche Schwellen und Mengen passen, hängt von Budgetplanung, Energiebedarf und Risikobereitschaft ab. So entsteht ein Rahmen für den Energieeinkauf, der auch bei starken Preisbewegungen Orientierung gibt.

Fehler 5: Einen Vertrag wählen, der nicht zum Verbrauch passt

Zwei Unternehmen mit gleichem Jahresverbrauch können völlig unterschiedliche Anforderungen an ihren Energievertrag haben. Entscheidend ist nicht nur, wie viel Strom oder Gas benötigt wird, sondern wann und wie. Ein Betrieb mit gleichmäßigem Bedarf hat andere Voraussetzungen als ein Unternehmen mit saisonalen Spitzen, Schichtbetrieb oder stark schwankender Produktion. Das Lastprofil zeigt, wie sich der Verbrauch über Tag und Jahr verteilt, und gehört deshalb in jede Vertragsentscheidung.

Wie teuer ein ungünstiges Profil wird, zeigt sich bei den Netzentgelten. Betriebe ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch werden leistungsgemessen, und die höchste Viertelstundenspitze des Jahres bestimmt über den Leistungspreis einen großen Teil des Netzentgelts. Eine einzige ungünstige Viertelstunde kann so mehrere tausend Euro kosten. Umgekehrt honoriert die Stromnetzentgeltverordnung Betriebe, die ihre Spitzen aus den Hochlastzeiten des Netzes heraushalten: Nach Paragraf 19 Absatz 2 StromNEV sind individuelle Netzentgelte mit Nachlässen von bis zu 80 Prozent möglich. Hebel dafür gibt es in vielen Betrieben. Kühlung, Lüftung, Druckluft, Speicher oder Ladeinfrastruktur lassen sich zeitlich verschieben und glätten das Profil. Bei der Wahl der Beschaffungslösung sollten deshalb neben dem Jahresverbrauch auch Lastprofil, Verbrauchsspitzen und die betriebliche Flexibilität berücksichtigt werden.

Fehler 6: Toleranzbänder und Mengenkorridore übersehen

Festpreisverträge enthalten in der Regel nicht nur einen Preis, sondern auch eine bestellte Jahresmenge mit einem Toleranzband, häufig zehn bis zwanzig Prozent nach oben und unten. Innerhalb dieses Korridors gilt der vereinbarte Preis. Wer ihn verlässt, zahlt: Mehrmengen werden zu aktuellen Marktpreisen zuzüglich Aufschlag abgerechnet. Mindermengen verkauft der Lieferant zurück an den Markt und stellt die Differenz zum Vertragspreis samt Bearbeitungsaufschlag in Rechnung. Je stärker der Markt seit Vertragsabschluss gefallen ist, desto höher fällt diese Nachzahlung aus. Genau das traf den eingangs erwähnten Betrieb aus Hessen: Der Gasverbrauch lag unter der bestellten Menge, und am Ende standen 86.000 Euro Nachzahlung für Energie, die nie durch den Zähler geflossen war.

Betroffen sind längst nicht nur Betriebe mit rückläufiger Auslastung. Eine neue Photovoltaikanlage auf dem Dach, effizientere Maschinen, eine Wärmepumpe statt des Gaskessels: Alles, was den Bezug aus dem Netz senkt, kann den Verbrauch aus dem Korridor drücken. Wer solche Maßnahmen plant, sollte sie schon bei der Vertragsgestaltung einbringen, über realistisch prognostizierte Mengen, breitere Bänder, Anpassungsrechte für Effizienzmaßnahmen oder ein Beschaffungsmodell, das den tatsächlichen Verbrauch abrechnet statt eine bestellte Menge.

Energieeinkauf braucht mehr als einen günstigen Preis

Die sechs Fehler zeigen: Wirtschaftlicher Energieeinkauf lässt sich nicht auf einen Preisvergleich reduzieren. Viele Entscheidungen müssen früh getroffen und aufeinander abgestimmt werden. Wer Fristen, Verbrauch, Vertragsklauseln und Marktentwicklung rechtzeitig im Blick behält, schafft sich vor allem eines: Handlungsspielraum. „Ein Energievertrag muss auch dann noch passen, wenn sich der Betrieb verändert: weniger Auslastung, eine PV-Anlage auf dem Dach, ein zusätzlicher Standort. Der billigste Vertrag ist selten der, der das aushält“, fasst Julian Rosenthal zusammen.

Wann wurden Ihre Strom- und Gasverträge zuletzt fachlich geprüft? Die BVGE Consulting (http://bvge.com) prüft bestehende Verträge, Verbrauchsdaten und Rechnungen und zeigt konkret, wo Geld liegen bleibt: bei Fristen, Toleranzbändern, falsch abgerechneten Netzentgelten oder ungenutzten Entlastungen. Dafür genügen zwei Unterlagen: die letzte Jahresrechnung und der aktuelle Liefervertrag. Ihre erste Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden, kostenlos und unverbindlich. Ansprechpartner ist Julian Rosenthal, Geschäftsführer der BVGE Consulting GmbH.

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