Köln (ots) – Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein „wesentlicher Verfahrensfehler“ war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger.
OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher
„Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren für Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung geändert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Klägern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen.“ erläutert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt.
Für das Fahrzeug E 350 CDI Coupé gibt es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorwürfe als „ins Blaue hinein“. Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, während auf der Straße stark erhöhte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte oder wollte dies nicht widerlegen. Unter anderem diese neuen Argumente werden laut Dr. Ghendler dazu führen, dass Mercedes in Zukunft deutlich schlechtere Chancen vor Gericht haben wird, als es Daimler derzeit kommuniziert.
Schadensersatz auch bei bereits verkauftem Auto
Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Schadensersatz auch dann gefordert werden kann, wenn der Betroffene das Auto mittlerweile weiterverkauft hat (Az.: VI ZR 575/20). Diese erfreuliche Rechtslage kam auch hier zur Anwendung. „Häufig stellt das Gericht die gefahrenen Kilometer dem Kläger in Rechnung und reduziert den Schadensersatz entsprechend“, so Dr. V. Ghendler. „Durch Weiterverkauf des Autos kann man dem jetzt entkommen und seinen Schadensersatzanspruch sichern.“.
So können betroffene Käufer eine Entschädigung erhalten
Käufer von Mercedes-Fahrzeugen und anderer Marken, die ihre Rechte kennen möchten oder nicht wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist, können ihre Ansprüche kostenlos anwaltlich prüfen lassen. Viele Kanzleien, wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, bieten eine kostenlose Erstberatung an. So erhält man schnell Klarheit über seine Erfolgsaussichten. Sollte man sich für eine Klage entscheiden, trägt eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, sofern sie schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
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