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Dieselabgasskandal der Daimler AG: Einzel-Betrugshaftungsklage besser als Musterfeststellungsklage

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22. Juli 2021
in Auto / Verkehr
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Dieselabgasskandal der Daimler AG: Einzel-Betrugshaftungsklage besser als Musterfeststellungsklage
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Mönchengladbach (ots) – Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale strengt eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG an. Es geht um Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät geschädigten Verbrauchern hingegen zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage für eine hohe Kompensation im Dieselabgasskandal.

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) will eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf den Weg bringen. Das Gericht soll die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes-Benz-GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 prüfen. Laut Verbraucherzentrale geht es hier um rund 50.000 Autos, die einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben.

„Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einer Mitteilung. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit.“

„Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal. Aber die Sammelklage bedeutet nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen ein allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale begründet die Musterfeststellungsklage damit, dass bislang eine einheitliche Linie zu den Schadensersatzansprüchen gegen Daimler fehle und es nur Einzelklagen gegen den Hersteller gegeben habe. Der Erfolg hänge stark davon ab, wie die Betroffenen ihren Fall vor Gericht schilderten.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht das anders und weist daher auf den Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage hin. „Die deutschen Gerichten urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Dieselverfahren zu. Die Zahl der erfolgreichen Verfahren gegen die Daimler AG und andere Hersteller steigt mehr oder weniger täglich. Geschädigte Verbraucher erhalten den Kaufpreis zuzüglich deliktischer Verzugszinsen und müssen sich nur eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dies setzen wir regelmäßig durch. Es ist zu bezweifeln, dass diese Summen auch bei Sammelklagen möglich sind.“ Gerade zu den Mercedes-Benz-Modellen GLC und GLK mit dem Motortyp OM651 gebe es eine Vielzahl verbraucherfreundlicher Urteile. Diese Chance sollten Halter nutzen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist!

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildRechtsprechungVerbraucherWirtschaftsrecht
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