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Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Gutachten weisen Prüfstanderkennung nach

Redaktion by Redaktion
25. November 2021
in Auto / Verkehr
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Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Gutachten weisen Prüfstanderkennung nach
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Mönchengladbach (ots) –

Zwei von der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten können im Dieselabgasskandal der Daimler AG um die Mercedes-Benz-Fahrzeuge E220 CDI mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 für verbraucherfreundlichen Schwung sorgen.

Können zwei Privatgutachten zu Abschalteinrichtungen in der Motorsteuersoftware bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen E220 CDI für eine erleichterte verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Dieselabgasskandal sorgen? Die Zusammenfassung der Ergebnisse, die den Landgerichten Berlin und Itzehoe in Dieselverfahren vorgelegt werden, spricht eindeutig dafür.

„Die Motorsteuersoftware des streitgegenständlichen Fahrzeugs enthält eine Teststanderkennung, die den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) unter anderem an der geringen Motordrehzahl und der geringen benötigten Motorleistung erkennt und die Kühlmittelsolltemperatur von IGCC auf 70 Grad Celsius absenkt. Das führt zu einer niedrigeren Motortemperatur und einer besseren Abgasrückführkühlung als im Alltagsbetrieb. Ein dauerhafter Betrieb bei 70 Grad Celsius Kühlmittelsolltemperatur hätte einen erhöhten Verschleiß zur Folge. Die Teststanderkennung bewirkt, dass bei dem für den städtischen Verkehr sehr wichtigen Betrieb auf Kurzstrecken und beim Kaltstart, die Emissionen im Alltagsbetrieb höher sind als beim NEFZ-Fahrzyklus“, heißt es in dem Gutachten.

Der Gutachter stellt im Anschluss an seine Ergebnisse anschaulich heraus, dass die Analyse der Motorsteuersoftware konkrete Handlungsanweisungen für einen Test auf einem Rollenprüfstand ergebe. Durch einen solchen Test könne der Einfluss der Abschalteinrichtungen auf die Emissionen des streitgegenständlichen Fahrzeugs bestimmt werden. Bei den Tests sollten der Schadstoffausstoß, die Abgasrückführungsrate und die Kühlmitteltemperatur kontinuierlich gemessen werden. Da der Teststandmodus auch zu einem abweichenden Kraftstoffverbrauch und damit der C02-Emissionen führen könne, sollte auch der Kraftstoffverbrauch gemessen werden.

„Mit den Gutachten können wir dezidiert nachweisen, dass in den streitgegenständlichen Mercedes-Benz-Fahrzeugen E220 CDI illegale Abschalteinrichtungen in Form der Prüfstanderkennung vorliegen. Kommende Dieselverfahren können, bei gerichtlicher Anerkennung der Ergebnisse der Gutachten, zu diesen Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 deutlich erleichtert werden. Für geschädigte Verbraucher ist das ein erheblicher Mehrwert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat die Privatgutachten in Auftrag gegeben.

Diese Erkenntnisse passen zu den Ergebnissen einer Überprüfung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese dokumentiert in einem Expertengutachten acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen in der Mercedes-Benz-Baureihe E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6. „Mit diesen nach Auffassung der DUH eindeutig illegalen sogenannten ‚defeat devices‘ wird die wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert“, heißt es.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildUmweltUnternehmenVerbraucher
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