Elektromobilität mit PEUGEOT: Neue Förderung erleichtert den Einstieg

Rüsselsheim am Main (ots) –

Die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung macht den Kauf oder das Leasing elektrifizierter Fahrzeuge jetzt noch attraktiver.

PEUGEOT unterstützt den Ausbau der Elektromobilität ebenfalls und ergänzt die staatliche Förderprämie¹ durch eigene Maßnahmen. So ergeben sich Gesamtvorteile von bis zu 12.500 Euro, abhängig vom gewählten Modell sowie den individuellen Fördervoraussetzungen.

Vincent Ricoux, Geschäftsführer von PEUGEOT: „Die neue Förderregelung ist ein starkes Signal für die Elektromobilität und erleichtert vielen Menschen den Einstieg in eine nachhaltige Form der Mobilität. PEUGEOT steht für innovative, alltagstaugliche und effiziente Fahrzeuge und bietet schon heute die breiteste Auswahl elektrifizierter Modelle in Europa – vom wendigen Stadtauto bis zum geräumigen Familienfahrzeug. Unser Ziel ist klar: Elektromobilität soll einfach, attraktiv und für alle erreichbar sein. Umso besser, dass unsere Modelle bereits kurzfristig verfügbar sind und der Umstieg sofort gelingen kann.“

Staatliche Förderung für Elektromobilität(1)

Förderberechtigt sind Haushalte mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro brutto. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 Euro je Kind.Die staatliche Förderung beträgt in der Basis für reine Elektrofahrzeuge 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung 1.500 Euro. Für bis zu zwei im Haushalt lebende Kinder erhöht sich die Förderung jeweils um 500 Euro bis max. 1.000 Euro. Zusätzlich erhalten Privatkundinnen und -kunden bis zu 2.000 Euro Förderung – 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro brutto sowie weitere 1.000 Euro unter 45.000 Euro brutto.

Die Förderung kann nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden und wird von der Bundesregierung geprüft und ausgezahlt. Förderfähig sind auch Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden, da die Regelung rückwirkend gilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zulassung. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden; die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Das Online-Portal des Bundes soll im Mai 2026 starten.

Löwenstark profitieren mit PEUGEOT

Über die Förderung der Bundesregierung hinaus bietet PEUGEOT äußerst attraktive Konditionen beim Kauf von Elektromodellen und Plug-in Hybrid Motorisierungen, um den Einstieg in die elektrifizierte Mobilität zu erleichtern. Zusätzlich zur staatlichen Förderung erhalten Käuferinnen und Käufer bei teilnehmenden PEUGEOT Partnern einen weiteren Preisnachlass, wie zum Beispiel:

– Beim Kauf eines PEUGEOT E-208 beträgt dieser bis zu 5.500 Euro brutto. (z.B. PEUGEOT E-208 ALLURE Elektromotor 156 (Energieverbrauch 14,1 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 432 km; Elektrische Reichweite City: 597 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.(2))
– Bei einem PEUGEOT E-2008 gibt es sogar bis zu 6.500 Euro brutto. (z.B. PEUGEOT E-2008 GT Exclusive Elektromotor 156 (Energieverbrauch 15,5 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 400 km; Elektrische Reichweite City: 556 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.(2))
– Für den PEUGEOT E-3008 und PEUGEOT E-5008 liegt der Nachlass bei bis zu 5.000 Euro brutto. (z.B. PEUGEOT E-3008 GT Exclusive Elektromotor 210 (Energieverbrauch 17,1 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 520 km; Elektrische Reichweite City: 657 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.(2)) oder PEUGEOT E-5008 GT Exclusive Dual-Elektromotor 325 AWD (Energieverbrauch 18,6 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 469 km; Elektrische Reichweite City: 574 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A.(2)))
– Für alle weiteren vollelektrischen Pkw-Modelle von PEUGEOT wird ein Preisnachlass von mind. 2.000 Euro brutto gewährt.

Je nach Modell und bewilligter Fördersumme(1) können Kundinnen und Kunden bei teilnehmenden PEUGEOT Partnern somit insgesamt einen Nachlass von bis zu 11.500 Euro auf den PEUGEOT E-208, bis zu 12.500 Euro auf den PEUGEOT E-2008 sowie bis zu 11.000 Euro auf den PEUGEOT E-3008 und E-5008 erhalten.

Auch beim Leasing vollelektrischer oder Plug-In-Varianten profitieren Interessierte. Die Angebote umfassen mit je 5.000 Euro Sonderzahlung (staatliche Förderung(1)) unter anderem:

– Der PEUGEOT E-208 STYLE Elektromotor 136 (Energieverbrauch 15,4 – 15,4 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 363 km; Elektrische Reichweite City: 498 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A(2)) wird bei einer monatlichen Rate von 119 Euro brutto(3) bei einer Laufzeit von 36 Monaten und einer maximalen Leistung von 10.000 km jährlich angeboten.
– Der PEUGEOT E-2008 STYLE Elektromotor 156 (Energieverbrauch 15,3 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 405 km; Elektrische Reichweite City: 567 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A(2)) wird für monatlich 139 Euro brutto(3) angeboten bei einer Leistung von 10.000 km jährlich und einer Laufzeit von 36 Monaten.
– Der PEUGEOT E-3008 ALLURE Elektromotor 210 (Energieverbrauch 16,9 kWh/100 km; Elektrische Reichweite kombiniert: 524 km; Elektrische Reichweite City: 665 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A(2)) ist für eine monatliche Rate von 229 Euro brutto(3) bei einer Laufzeit von 36 Monaten und einer maximalen Leistung von 10.000 km jährlich erhältlich.

In den genannten Leasingraten ist bereits der Preisnachlass teilnehmender Händler einberechnet.

Für eine persönliche Beratung und ein maßgeschneidertes Angebot stehen die teilnehmenden PEUGEOT Partner vor Ort zur Verfügung.

Das PEUGEOT Elektroversprechen

PEUGEOT gestaltet den Umstieg auf Elektromobilität einfach und zugänglich: Neben einer breiten Auswahl an Elektro-Antrieben für alle Pkw-Modelle der Löwenmarke, profitiert die gesamte Palette der 100 Prozent elektrischen PEUGEOT Pkw vom Programm PEUGEOT CARE(4), das den Elektromotor, die Batterie und die verbaute Ladetechnik, den Antriebsstrang und die wichtigsten elektrischen und mechanischen Komponenten abdeckt und diese bis zu 8 Jahre bzw. bis zu 160.000 km (je nachdem, was nach Lieferdatum des Neufahrzeugs zuerst eintritt), gemäß den Bedingungen des Programms schützt.(4) Dazu zählen:

– bis zu 8 Jahre bzw. bis zu 160.000 km Schutz (je nachdem, was nach Lieferdatum des Neufahrzeugs zuerst eintritt), gemäß den Bedingungen des Programms PEUGEOT CARE(4),
– bis zu 8 Jahre bzw. 160.000 km Batterie-Schutz (je nachdem, was nach Lieferdatum des Neufahrzeugs zuerst eintritt), gemäß den Bedingungen des Programms PEUGEOT CARE(4),
– Free2Move Charge Pass, der Zugang zu nahezu 1 Millionen Ladestationen in ganz Europa bietet.

Mehr Informationen zu den elektrifizierten PEUGEOT Modellen erhalten Interessierte unter: https://www.peugeot.de/

(1) Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO2-Emission bis zu 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu Haushaltseinkommen bis zu 80.000 EUR brutto im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 EUR je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 EUR brutto = Elektro 5.000 EUR/ PHEV 3.500 EUR, bis 60.000 EUR brutto = Elektro 4.000 EUR/PHEV 2.500 EUR, bis 80.000 EUR = Elektro 3.000 EUR/PHEV 1.500 EUR. Pro Kind 500 EUR on top bis max. 1.000 EUR. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(2) Kombinierte Werte gem. WLTP. Die Werte eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.

(3) Ein Kilometerleasingangebot für Privatkunden (Bonität vorausgesetzt) der Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg, für die das Autohaus als ungebundener Vermittler tätig ist. Nach Vertragsende werden Mehr- und Minderkilometer (Freigrenze jeweils 2.500 km) sowie ggf. vorhandene Schäden abgerechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Über alle Details informiert Sie gerne Ihr PEUGEOT Händler.

Berechnungsbeispiel: PEUGEOT E-208 STYLE Elektromotor 136:

Mtl. Leasingrate: 119 EUR (staatliche Förderung bereits einberechnet)

Leasingsonderzahlung: 5.000 EUR

Laufzeit (Monate): 36

Laufleistung (km/Jahr): 10.000

Berechnungsbeispiel: PEUGEOT E-2008 STYLE Elektromotor 156:

Mtl. Leasingrate: 139 EUR (staatliche Förderung bereits einberechnet)

Leasingsonderzahlung: 5.000 EUR

Laufzeit (Monate): 36

Laufleistung (km/Jahr): 10.000

Berechnungsbeispiel: PEUGEOT E-3008 ALLURE Elektromotor 210:

Mtl. Leasingrate: 229 EUR (staatliche Förderung bereits einberechnet)

Leasingsonderzahlung: 5.000 EUR

Laufzeit (Monate): 36

Laufleistung (km/Jahr): 10.000

Die Leasingsonderzahlung kann durch eine staatliche Förderprämie kompensiert werden. Die Förderung ist nicht Bestandteil des Leasingvertrags.

Inklusive PEUGEOT CARE: Fahren Sie den PEUGEOT E-208, PEUGEOT E-2008 und den PEUGEOT E-3008 mit dem Besonderen Schutz von PEUGEOT CARE bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren oder bis zu 160.000 km sorgenfrei.(4)

(4) PEUGEOT CARE umfasst die 2-jährige Neufahrzeuggarantie und jede andere Stellantis Garantie sowie bis zu 6 Jahre kostenlosen, Besonderen Schutz, der aktiviert wird, indem Sie eine regelmäßige Wartung nach dem Garantie- und Serviceheft durch einen teilnehmenden, autorisierten PEUGEOT Partner durchführen lassen. Dieser Besondere Schutz ist gültig bis zur nächsten regelmäßigen Wartung für bis zu 8 Jahre alte Fahrzeuge mit einer Laufleistung von max. 160.000 km je nachdem, was zuerst eintritt, gemäß den Bedingungen des Besonderen Schutzes von PEUGEOT CARE. PEUGEOT CARE gilt für alle ab 01.05.2025 bestellten neuen vollelektrischen Pkw. Der Besondere Schutz von PEUGEOT CARE hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche oder die Neufahrzeuggarantie für Ihr Fahrzeug. Die vollständigen Bedingungen für den Besonderen Schutz von PEUGEOT CARE finden Sie unter: https://ots.de/GP82Dm

Pressekontakt:
Silke Ripplinger
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Quelle: ots