Geht es dem Sozialstaat an den Kragen? / So nutzen Firmen die Betriebliche Altersvorsorge, um Fachkräfte zu überzeugen

Bocholt (ots) –
Nach der Wahl zeichnet sich bereits ab: Viele Sozialleistungen kommen auf den Prüfstand. Und klar ist auch, dass sich die gesetzliche Rente in zehn Jahren nur schwer stabil halten wird. Viele Konzerne wie Bosch oder Siemens setzen zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Belegschaft seit Jahrzehnten verstärkt auf versicherungsfreie, unternehmenseigene Versorgungswerke – deren Konten im Gegensatz zur Rentenkasse prall gefüllt sind.
Das Gefühl von Sicherheit durch eine zusätzliche Altersvorsorge bindet Mitarbeiter sehr stark an das Unternehmen. Dennoch wird hier viel zu wenig angeboten. Dabei profitieren die Unternehmen am meisten von loyalen Mitarbeitern und hoher Liquidität. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die BAV die Rente rettet und wie man sie umsetzt.
So steht es um das deutsche Rentensystem
Viele Menschen sorgen sich um ihre Rente im Alter – und das mit gutem Recht. Aktuell verhält es sich zwar so, dass die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung trotz hoher Ausgaben stabil ist, langfristig wird sie allerdings unter Druck geraten. 2022 beliefen sich die Ausgaben auf rund 359,6 Milliarden Euro, finanziert zu etwa 76 Prozent durch Beiträge und zu fast 24 Prozent durch Bundeszuschüsse. Ohne staatliche Mittel müsste der Beitragssatz statt 18,6 auf etwa 24 bis 25 Prozent steigen.
Dank günstiger Beschäftigungslage, Reformen und erhöhter Zuschüsse liegt der Beitragssatz seit 2018 stabil bei 18,6 Prozent – 1998 waren es noch 20,3 Prozent. 2022 verzeichnete die Rentenkasse sogar einen Überschuss. Dennoch bleibt die Stabilität nur durch fortlaufende Anpassungen und steigende Staatszuschüsse gewährleistet.
Demografische Herausforderungen drängen jeden Menschen zum Handeln
Die demografische Entwicklung stellt das Umlagesystem dabei vor große Herausforderungen. 1962 kamen in Westdeutschland auf einen Rentner noch etwa sechs Beitragszahler – heute sind es nur noch rund zwei. Bis 2050 könnte das Verhältnis auf 1,3:1 sinken. Gleichzeitig führt die steigende Lebenserwartung zu längeren Rentenbezugszeiten. Zwischen 2003 und 2023 stieg die durchschnittliche Dauer von 16,8 auf 20,5 Jahre. Die niedrige Geburtenrate und der Rückgang der Erwerbsbevölkerung um bis zu 4,8 Millionen bis Mitte der 2030er Jahre verschärfen die Lage zusätzlich. Die Rentenversicherung steht dadurch vor zunehmenden strukturellen Finanzierungsproblemen.
Um die gesetzliche Rente zu stabilisieren, wurden in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Reformen umgesetzt. Ein zentraler Schritt war die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre (2012–2029), um die längere Lebenserwartung auszugleichen. Frühverrentung wurde durch höhere Abschläge erschwert. Das Rentenniveau, derzeit bei etwa 48 Prozent, soll laut Gesetz bis 2025 nicht sinken und diese Grenze soll bis 2039 verlängert werden. Um dies zu finanzieren, wurde 2023 das Rentenpaket II beschlossen, das unter anderem ein „Generationenkapital“ vorsieht: Ein staatlicher Fonds mit bis zu 200 Milliarden Euro soll ab Mitte der 2030er Jahre jährliche Erträge zur Rentenfinanzierung beitragen. Dennoch werden die Beitragssätze weiter steigen – ab den 2030er Jahren voraussichtlich deutlich über 20 Prozent. Weitere Reformpakete gelten daher als unausweichlich.
Jeder Mensch sollte somit sowohl privat als auch betrieblich vorsorgen – warum die bAV so attraktiv für Arbeitnehmer ist
Die Situation zeigt deutlich, dass sich heutzutage niemand mehr allein auf die gesetzliche Rente verlassen kann. Jeder Mensch muss sich selbst um seine private Altersvorsorge kümmern. Aber auch Unternehmen können hier einen wichtigen Beitrag leisten – indem sie ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bieten. Arbeitnehmer profitieren dabei in mehrfacher Hinsicht von einer betrieblichen Altersvorsorge – sowohl während des Erwerbslebens als auch im Ruhestand.
Um einmal zwei Vorteile zu nennen: Beiträge zur bAV, die aus dem Bruttogehalt gezahlt werden (Entgeltumwandlung), sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Es ist also möglich, Brutto = Netto Geld zur betrieblichen Altersvorsorge beiseitezulegen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer sehr gering, schließlich übernimmt der Arbeitgeber die Organisation und Beitragsabführung.
Eine Win-win-Situation für Unternehmen
Auch für Unternehmen bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) klare Vorteile. Sie zählt im Mittelstand zu den wichtigsten Instrumenten zur Mitarbeiterbindung. Fehlt ein attraktives Vorsorgeangebot, steigen Fluktuation und Rekrutierungskosten – besonders im Fachkräftemangel ein Nachteil. Zudem müssen Unternehmen ohne bAV oft höhere Gehälter zahlen, da Bewerber fehlende Leistungen kompensieren möchten. Eine bAV ist dagegen kosteneffizient: Durch Entgeltumwandlung sinken die Lohnnebenkosten, etwa durch geringere Sozialabgaben. Unternehmen, die auf bAV verzichten, verschenken diese Einsparpotenziale.
Seit 2002 besteht zudem ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet, jeder Beschäftigte kann verlangen, dass ein Teil seines Gehalts in eine bAV eingezahlt wird – und der Arbeitgeber muss hierfür einen Durchführungsweg anbieten. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach oder informiert es seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit, drohen arbeitsrechtliche Konflikte.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) als attraktiver Durchführungsweg
Ein besonders attraktiver Durchführungsweg der bAV bietet die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) – auch als unternehmenseigene Versorgungswerke oder sogar “Profit-Center im Rahmen der bAV” bekannt. Dieser Durchführungsweg ermöglicht Unternehmen erhebliche Liquiditätsvorteile. Da die Sparbeiträge der Mitarbeiter nicht zu Versicherern abfließen, sondern im Unternehmen verbleiben, stehen diese Mittel liquiditäts- und gewinnsteigernd zur freien Verfügung. Unternehmen profitieren dadurch in ähnlicher Weise wie Versicherer im klassischen bAV-Modell: Sie können die Beiträge gegen ein Zinsversprechen an die Mitarbeiter von zum Beispiel 2 Prozent über lange Zeiträume einbehalten, mit dem Kapital arbeiten und so ein Zinsdifferenzgeschäft realisieren.
Darüber hinaus lassen sich steuerliche Vorteile ohne Liquiditätsabfluss nutzen. Das Unternehmen kann zur Finanzierung der bAV Zahlungen an die steuerlich verbundene pauschaldotierte Unterstützungskasse leisten – sogenannte Dotierungen. In der Praxis werden diese Mittel üblicherweise nicht von der Unterstützungskasse extern angelegt, sondern als Darlehen an das Unternehmen zurückgegeben. Das Geld verbleibt somit im Unternehmen, wird beispielsweise zur Tilgung des Kontokorrents oder für Investitionen genutzt und arbeitet langfristig im Betrieb.
Für dieses Darlehen zahlt das Unternehmen einen Darlehenszins – allerdings nicht an einen externen Dritten, sondern als Betriebsausgabe an sich selbst. Das hat den Vorteil, dass zwar kein tatsächlicher Liquiditätsabfluss entsteht, aber dennoch steuerliche Vorteile realisiert werden können.
Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Der Zusagezins stellt eine echte Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer dar – also eine zukünftige Leistung, die tatsächlich erbracht werden muss. Der Darlehenszins hingegen führt lediglich zu einem steuerlichen Vorteil, da dadurch betrieblicher Aufwand vorgezogen werden kann. Eine echte Außenverpflichtung entsteht durch ihn jedoch nicht.
Das erhöht nicht nur die Investitionsspielräume, sondern generiert auch zusätzliche Betriebsausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Ein weiterer Vorteil: Die Versorgungszusagen müssen nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden – dank handelsbilanziellen Wahlrechts und steuerlichem Bilanzierungsverbot (Art. 28 EGHGB). Zudem unterliegt die pdUK nicht der Versicherungsaufsicht, was Unternehmen zusätzliche Gestaltungsfreiheit und Flexibilität bietet.
So können Unternehmen die bAV einführen
Die Einführung einer bAV über die pauschaldotierte Unterstützungskasse erfolgt in mehreren Schritten. Nach der Auswahl des Verwalters wird zunächst geprüft, welche Zielgruppen im Unternehmen versorgt werden sollen. Anschließend erfolgt die Auswahl einer geeigneten Gruppenunterstützungskasse, mit der das Unternehmen einen Vertrag abschließt. Im nächsten Schritt wird ein Versorgungsplan erstellt, in dem die konkreten Leistungen definiert werden. Begleitend dazu sind Informations- und Beratungsmaßnahmen gegenüber den Mitarbeitenden durchzuführen. Schließlich ist die Integration in die Lohnabrechnung und die laufende Verwaltung sicherzustellen.
Fazit:
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), vor allen Dingen über eine pauschaldotierte Unterstützungksasse, bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Allgemein trägt sie zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung bei und kann die Attraktivität als Arbeitgeber erheblich steigern. Sie unterstreicht die soziale Verantwortung des Unternehmens, indem sie einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge der Belegschaft leistet. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von Lohn- und Lohnnebenkostenreduktionen und steuerlichen Vorteilen. Darüber hinaus kann die bAV flexibel ausgestaltet werden, sodass sie auf die jeweilige Belegschaft und Unternehmensstruktur abgestimmt werden kann.
Über Klaus Tenbrock:
Klaus Tenbrock, Geschäftsführer der praemium Gruppe, verbindet mit seinem Easy-Konzept gezielte Mitarbeiterbindung mit nachhaltiger Gewinnsteigerung. Sein Ansatz basiert auf der Kombination von Nettolohnoptimierung und der pauschaldotierten Unterstützungskasse – einer Lösung, die Unternehmen hilft, Liquidität zu steigern und zeitgleich die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Mehr Informationen unter: https://praemium.de/
Pressekontakt:
praemium GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter: Klaus Tenbrock
E-Mail: [email protected]
Website: https://praemium.de/