Jakob Brilz über den privatnützigen Verein: Warum Steuerberater oft zögern und welche Fragen Mandanten stellen sollten

Stadtallendorf (ots) –

Wer Vermögen aufbaut, steht früher oder später vor einer grundlegenden Frage: Welche Struktur schützt das Erarbeitete sinnvoll, bleibt praktikabel und passt auch steuerlich? Unternehmer und Strukturberater Jakob Brilz erklärt, warum der privatnützige Verein häufig falsch eingeordnet wird und welche Rolle der Steuerberater bei einer sauberen Prüfung tatsächlich übernehmen sollte.

Wer Vermögen aufbaut, landet irgendwann bei der Frage, wie dieses Vermögen langfristig organisiert werden soll. Privat halten? In eine GmbH einbringen? Eine Holding aufsetzen? Oder gibt es eine Struktur, die besser zu Vermögensschutz, Nachfolge und praktischer Nutzung passt? Genau an dieser Stelle kommen Unternehmer, Immobilienanleger und Holding-Planer häufig mit dem privatnützigen Verein in Berührung. Der nächste Schritt wirkt naheliegend: Man nimmt das Thema mit zum Steuerberater. Doch dort wird es oft kompliziert. Der Mandant möchte wissen, ob „das Modell“ funktioniert. Der Steuerberater sieht darin vor allem ein Haftungsthema, das er verständlicherweise nicht pauschal übernehmen will. Für Jakob Brilz liegt genau dort der Knackpunkt: Häufig geht es nicht darum, dass der Verein grundsätzlich falsch wäre, sondern darum, dass die Frage zu groß gestellt wird. „Wer vom Steuerberater eine pauschale Freigabe für eine gesamte Struktur erwartet, stellt die falsche Frage“, erklärt der Strukturberater.

„Das eigentliche Problem liegt nicht beim Steuerberater, sondern bei der Verantwortung, die viele Mandanten an ihn abgeben wollen“, sagt Brilz. Seit 15 Jahren ist er unternehmerisch tätig, verfügt über eigene Erfahrung als Immobilienanleger und hat bereits mehr als 200 Vereinsgründungen begleitet. Sein Ansatz ist dabei bewusst praktisch: Der privatnützige Verein ist kein Steuersparmodell, das man einmal aufsetzt, an Berater delegiert und danach nicht mehr anfassen muss. Wer von seinen Vorteilen profitieren will, muss verstehen, wie der Verein funktioniert, wie er im Alltag gelebt wird und an welchen Stellen der Steuerberater sinnvoll unterstützen kann.

Steuerberater und Verein: Wo die fachliche Zuständigkeit endet

Bei klassischen Steuerthemen ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Er ordnet bestehende Sachverhalte steuerlich ein, erstellt Erklärungen und begleitet die Kommunikation mit dem Finanzamt. Gerade bei GmbHs, Gewerbebetrieben oder laufenden Holding-Strukturen gehört das zu seinem Alltag. Bei der Frage nach der passenden Struktur – etwa einem privatnützigen Verein – liegt die Sache jedoch anders. Hier geht es nicht nur um die steuerliche Einordnung eines konkreten Sachverhalts, sondern auch um zivilrechtliche Fragen, persönliche und wirtschaftliche Zielsetzungen, Vereinsrecht, die Ausgestaltung der Satzung und die praktische Umsetzung im Alltag. Aus Sicht des Mandanten soll der Steuerberater deshalb oft nicht nur einen steuerlichen Punkt prüfen, sondern am besten pauschal bestätigen, dass die gesamte Struktur funktioniert. „Beim Steuerberater kommt dann schnell das Gefühl an: Ich soll hier nicht nur einen konkreten Sachverhalt steuerlich einordnen, sondern am besten gleich eine gesamte Struktur für alle künftigen Fälle freigeben und am Ende auch dafür geradestehen“, ordnet Jakob Brilz ein.

Genau daraus entsteht häufig Zurückhaltung. Die Skepsis des Steuerberaters bedeutet nicht automatisch, dass die geplante Struktur nicht funktioniert. Oft geht es vielmehr darum, dass der Steuerberater keine Gesamtverantwortung für eine Struktur übernehmen will, die über seine eigentliche Prüfrolle hinausgeht. Da der privatnützige Verein für viele Berater kein alltägliches Thema ist, reagieren sie vorsichtig, wenn Mandanten eine pauschale Bestätigung erwarten. Der erste Schritt besteht deshalb darin, die Rolle des Steuerberaters sauber einzuordnen: Er kann steuerliche Fragen prüfen, soll aber nicht die gesamte praktische und zivilrechtliche Nutzung des Vereins verantworten.

Verein statt GmbH-Denken: Warum vertraute Begriffe schnell in die Irre führen

Wenn der Steuerberater mit dem privatnützigen Verein konfrontiert wird, prüft er ihn zunächst mit den Werkzeugen, die ihm aus der täglichen Praxis vertraut sind. Das ist nachvollziehbar: GmbHs, Holding-Strukturen und Kapitalgesellschaften gehören für viele Berater zum Arbeitsalltag, der privatnützige Verein dagegen deutlich seltener. Genau hier beginnen viele Missverständnisse. Der Verein wird dann nicht zuerst als eigenständige Rechtsform mit eigenen Regeln betrachtet, sondern durch die Brille bekannter Strukturen. Begriffe wie verdeckte Gewinnausschüttung, geldwerte Vorteile oder Gestaltungsmissbrauch stehen dann schnell im Raum – obwohl die dafür entwickelten Maßstäbe auf den Verein nicht ohne Weiteres passen.

Für Jakob Brilz ist das einer der Gründe, warum Gespräche mit Steuerberatern oft stocken: In der Praxis wird der Verein häufig mit Denkmustern geprüft, die eher aus der Welt der GmbH, der Genossenschaft oder anderer wirtschaftlicher Sonderformen stammen. Gerade weil Familiengenossenschaften derzeit von Finanzämtern kritisch geprüft werden, ziehen Steuerberater in jüngster Zeit häufig den Vergleich zu diesem Modell. Das führt Mandanten nicht selten in die Irre. Denn dabei wird übersehen, dass der Verein die Grundform der Körperschaft ist, während GmbH, AG oder Genossenschaft spezialgesetzlich geprägte Sonderformen darstellen, die zusätzlichen Regeln und Einschränkungen unterliegen. Der Verein ist aber gerade kein Gewerbebetrieb. Maßstäbe, die für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften entwickelt wurden, lassen sich daher auf den Verein nicht ohne Weiteres übertragen. Entscheidend sei deshalb, den Verein zunächst als eigenständige Rechtsform zu verstehen – und nicht als bloße Abwandlung bekannter Gesellschaftsstrukturen.

Steuerberater richtig einbinden: Warum „Geht das?“ die falsche Frage ist

Wer den Steuerberater sinnvoll einbinden will, sollte deshalb nicht mit der Erwartung in das Gespräch gehen, eine pauschale Freigabe für eine Struktur zu erhalten. Die Frage „Geht das?“ ist zu groß, zu ungenau und aus Sicht des Beraters oft mit zu viel Haftung verbunden. Hilfreicher ist es, konkrete steuerliche Punkte prüfen zu lassen: Welche Voraussetzungen gelten für die gewünschte steuerliche Behandlung? Welche Erklärungspflichten entstehen? Welche Fallstricke sieht der Steuerberater, die berücksichtigt werden müssten? So wird aus einer abstrakten Grundsatzdiskussion eine fachliche Prüfung, mit der der Steuerberater tatsächlich arbeiten kann.

Genau an dieser Stelle setzt Jakob Brilz mit seiner Begleitung an. Er unterstützt Mandanten nicht nur dabei, den privatnützigen Verein und seine Besonderheiten zu verstehen, sondern auch in der Abstimmung mit dem Steuerberater. Dabei geht es nicht um eine pauschale Zustimmung, sondern darum, die Besonderheiten der Rechtsform, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die konkreten Voraussetzungen für die gewünschte steuerliche Behandlung so offenzulegen, dass der Steuerberater diese im Einzelfall überhaupt belastbar prüfen kann. Zugleich macht Jakob Brilz deutlich, dass der Verein keine ausgelagerte Steuerstrategie ist. Wer ihn nutzen will, muss verstehen, wie der Verein funktioniert, wie er im Alltag gelebt wird und welche Rolle der Steuerberater dabei tatsächlich übernehmen kann. Erst dann wird aus einem vorsichtigen Nein nicht automatisch ein Stoppsignal, sondern eine konkrete Rückfrage, die sich fachlich klären lässt

Für Mandanten bedeutet das vor allem, sich zu Beginn einmal ernsthaft mit der Struktur auseinanderzusetzen und selbst zu verstehen, wie der Verein funktioniert. In der Praxis wird genau das jedoch häufig als Entlastung erlebt. Wer den Verein verstanden und sauber aufgesetzt hat, stellt oft fest, dass der laufende Aufwand überraschend gering ist. Anders als bei vielen klassischen Gestaltungsmodellen entstehen die steuerlichen Vorteile nicht durch fortlaufende Einzelmaßnahmen, sondern aus der Struktur selbst. Zugleich entfallen viele der laufenden Pflichten, die Mandanten aus der Welt der Kapitalgesellschaften kennen – etwa Bilanzierungspflichten und der damit verbundene Abstimmungsaufwand. Damit verschiebt sich auch die Rolle des Steuerberaters: Er wird nicht zum Verantwortlichen für das gesamte Modell, sondern zum fachlichen Prüfer konkreter steuerlicher Fragen.

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Quelle: ots