Mönchengladbach (ots) –
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Daimler AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären.
Die Musterfeststellungsklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage, die mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Bei der Musterfeststellungsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. „Diese Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger mindestens zehn einzelne Verbraucher benennen kann, die entsprechende Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen haben“, heißt es beim Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv).
Jetzt hat der vzbv gegen die Daimler AG im Dieselabgasskandal eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher zu klären. Laut Verbraucherzentrale geht es hier um rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge der Modelle GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651, die einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben.
„Nun hat das Bundesamt die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Wer über keinen Internetzugang verfüge, könne das Formular auch schriftlich anfordern, hieß es. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben“, heißt es bei Tagesschau.de. Das bedeutet, Mercedes-Kunden können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anschließen und ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.
„Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal. Aber die Sammelklage bedeutet nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen ein allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät daher weiterhin zur Individualklage. „Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Dieselverfahren zu. Die Zahl der erfolgreichen Verfahren gegen die Daimler AG und andere Hersteller steigt mehr oder weniger täglich. Geschädigte Verbraucher erhalten den Kaufpreis zuzüglich Verzugszinsen und müssen sich nur eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Dies setzen wir regelmäßig durch, auch bei Fahrzeugen mit dem Vierzylinderdiesel OM651. Es ist zu bezweifeln, dass diese Summen auch bei Sammelklagen möglich sind.“
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