Düsseldorf (ots) –
Kontrollmitteilungen durch Behörden, Erkenntnisse im Zuge einer Betriebsprüfung oder Informationen von Privatpersonen: Die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann durch verschiedenste Faktoren ausgelöst werden. Einmal in Gang gesetzt, bietet ein Steuerstrafverfahren jedoch Raum für eine gezielte Reaktion, die im Idealfall ein gerichtliches Strafverfahren verhindern kann. Das bestätigt auch Oliver Heiny, Steuerberater und Seniorpartner der Kötax Heiny und Partner PartGmbB mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei konzentriert sich auf Steuer- und Rechtsberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen. In diesem Artikel teilt Oliver Heiny, der sich seit mehr als zwei Jahrzehnten auf die Verteidigung in komplexen Steuerstrafverfahren spezialisiert hat, seine Erfahrungen.
Eine Hausdurchsuchung, die Mitteilung über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft oder eine Vorladung versetzen die meisten Betroffenen in einen Schockzustand. Der Abgabenordnung zufolge gilt ein Steuerstrafverfahren als eingeleitet, wenn eine Behörde oder der Strafrichter eine Maßnahme ergreift, die erkennbar darauf abzielt, wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich gegen jemanden vorzugehen. Tatsächlich erfordert ein Steuerstrafverfahren nicht immer absichtliches Handeln, sondern kann jeden Bürger treffen, auch wenn er nach bestem Wissen und Gewissen versucht hat, alles richtigzumachen. „Wichtig ist zu betonen, dass mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch nichts entschieden ist“, sagt Oliver Heiny, Steuerberater und Seniorpartner der Kötax Heiny und Partner PartGmbB mit Sitz in Düsseldorf.
„In jedem Fall ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren“, fährt der Experte für Steuerstrafverteidigung fort. „Entscheidend ist die Unterstützung eines erfahrenen Ansprechpartners, der den Betroffenen im Umgang mit den Behörden vertritt. Denn er setzt sich nicht nur für eine milde Strafe ein, sondern hilft dem Betroffenen auch dabei, die Situation bestmöglich zu bewältigen.“ Die Kötax Heiny und Partner PartGmbB hat sich genau dieser Aufgabe verschrieben: Neben ihrem Hauptanliegen, die Buchführung ihrer Mandanten zu ordnen und die Bonität von Unternehmen zu verbessern, indem sie die gestalterischen Spielräume zu deren Gunsten nutzt, bietet die Kanzlei eine umfassende Rechtsberatung. Wie sich Betroffene erfolgreich gegen Steuervorwürfe verteidigen, veranschaulicht Oliver Heiny anhand der folgenden sieben Maßnahmen.
1. Maßnahme: Schweigen
Im Kontext eines Steuerstrafverfahrens hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Dieses Recht sollte konsequent wahrgenommen werden, selbst wenn der Betroffene davon überzeugt ist, alles korrekt gemacht zu haben. Denn in Situationen wie Hausdurchsuchungen besteht das erhebliche Risiko, in der ersten Aufregung unbewusst falsche Angaben zu machen. Der verbreitete Irrglaube, dass Schweigen verdächtig wirke, ist falsch. Zusätzlich sollten Beschuldigte entschieden gegen die Mitnahme von Akten, Laptops und Co. Einspruch erheben. Auf keinen Fall sollte hierzu Zustimmung erteilt werden.
2. Maßnahme: Einschaltung eines Strafverteidigerteams
Als ersten aktiven Schritt sollten Betroffene ein Strafverteidigerteam, bestehend aus einem Strafverteidiger und einem Steuerberater, hinzuziehen. Ein solches Team, das die entsprechende Erfahrung mitbringt, trägt dazu bei, Ruhe in die Angelegenheit zu bringen. Das gilt auch für die Begleitung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Strafverfolgungsbehörden neigen dazu, eher gegen den Beschuldigten zu ermitteln. Das Strafverteidigungsteam hingegen hört die Argumente des Beschuldigten ausführlich an.
3. Maßnahme: Akteneinsicht, Sachverhaltserfassung und Rechtslage
Es ist entscheidend, zunächst Akteneinsicht zu nehmen, um zu erfahren, was genau dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Diese Einsicht bildet das Fundament der Steuerstrafverteidigung. Ohne genaue Aktenkenntnis kann keine angemessene Verteidigung aufgebaut werden. Dabei werden unter anderem Fragen zum potenziellen Hinterziehungsbetrag, zur Beteiligung mehrerer Steuerarten und Beschuldigter sowie zum relevanten Untersuchungszeitraum erörtert. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage, einschließlich des steuerrechtlichen Sachverhalts, der verfahrensrechtlichen Situation und eventueller zivilrechtlicher Konsequenzen, ist entscheidend.
4. Maßnahme: Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden
Strafverteidigung erfordert aktive Kommunikation. Es geht nicht nur darum, Gesetze anzuwenden, sondern auch darum, die Meinung der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts zu beeinflussen. Entsprechend wichtig ist es, effizient mit den Strafverfolgungsbehörden zu kommunizieren, damit alle relevanten Argumente, die für den Beschuldigten sprechen, ins Feld geführt werden können.
5. Maßnahme: Aufbau und Umsetzung einer realistischen Verteidigungsstrategie
Nach der vollständigen Erfassung des Sachverhalts ist der Aufbau einer realistischen Verteidigungsstrategie entscheidend. Hierbei müssen sämtliche Umstände des Falls – einschließlich möglicher künftiger Auswirkungen auf den Beschuldigten – berücksichtigt werden.
6. Maßnahme: Einstellung des Verfahrens
Gemäß der Abgabenordnung sind die Normen des Steuerrechts und des Strafrechts parallel anwendbar. Neben den Einstellungsnormen des Finanzstrafrechts gelten auch die Einstellungsnormen der Strafprozessordnung. Hier muss das Verteidigungsteam zusammen mit dem Beschuldigten gründlich erwägen, ob und wann eine Einstellung in Betracht kommt. Grundsätzlich sollte eine Einstellung des Strafverfahrens während des Ermittlungsverfahrens angestrebt werden.
7. Maßnahme: Änderungen für die Zukunft
Zu guter Letzt sollten Lehren aus dem Verfahren gezogen und Änderungsmaßnahmen für die Zukunft beschlossen werden, um ein erneutes Strafverfahren zu vermeiden.
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