Coburg (ots) –
Tipps für den Alltag
Saisonkennzeichen: Versicherungsschutz während Ruhephase
– Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko inklusive
– Richtiger Stellplatz zum Überwintern
Spätestens ab November verschwinden die meisten Cabrios, Motorräder und Wohnmobile von den Straßen. Erst wenn die Temperaturen steigen, werden sie wieder hervorgeholt. Für ein paar Monate Fahrvergnügen das ganze Jahr Steuern und Versicherung zu zahlen? Keine gute Idee. Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt fast ein 1 Million Pkw-, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 150.000 Wohnmobilbesitzer Saisonkennzeichen. Das spart Zeit und Geld: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Nutzungszeitraum, mindestens zwei – maximal elf Monate – gezahlt.
Doch selbst während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-COBURG mitteilt. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Öl oder Benzin auslaufen und das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Ruheversicherung kann auch eine Kasko-Versicherung miteinschließen, vorausgesetzt sie war schon vor der Stilllegung Vertragsbestandteil. Sollten also zum Beispiel Stürme schwere Äste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschädigen, tritt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. Versicherungsfälle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. Vandalismusschäden sind dagegen über die Vollkasko-Versicherung gedeckt.
Achtung Stellplatz
Ob die Ruheversicherung greift, hängt vom Winterquartier ab. Das Fahrzeug muss entweder in einem Raum oder zumindest auf einem umfriedeten Abstellplatz überwintern. Umfriedung heißt, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern. Der Stellplatz interessiert nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei. Dauerparken auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ist keine Option. Hier drohen 40 Euro Bußgeld und Abschleppen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/ruheversicherung.html
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Quelle: ots