Berlin (ots) –
Der tatsächliche Vertreter des Landes Berlin beim SEZ Verkauf fordert RA Schellenberg am 09.01.2024 schriftlich zur Richtigstellung und sofortigen Unterlassung auf.
Das Land Berlin wurde am 20.09.2003 beim Verkauf von Herrn B. im Beurkundungstermin vertreten. Herr B. übergab der Notarin einen Grundbuchauszug vom 19.09.2003 der das Land Berlin als Grundstückseigentümer auswies. Zusätzlich übergab er der Notarin eine Vollmacht vom Finanzsenat Berlin, die ihn berechtigte, ausschließlich für das Land Berlin als Grundstücksverkäufer bei der Beurkundung Erklärungen abzugeben. Weiter übergab er der Notarin eine positive GVO Genehmigung vom 29.08.2003 welche dem Land Berlin es ermöglichte, das restitutionsbehaftete Grundstück als Veräußerer an den Käufer zu verkaufen. Ausschließlich die vorgelegte GVO Bescheidung vom 29.08.2003 bewirkte die Rechtskraft des Kaufvertrags vom 20.09.2003 und erlaubte der Notarin, die Umschreibungs- und Vormerkungsanträge zu stellen.
Herr B. durfte am 20.09.2003 nur für das Land Berlin das SEZ verkaufen.
Seit 11.2016 täuscht RA Schellenberg zum Grundstücksverkäufer und Rechteinhaber gezielt die Gerichte. Dies, weil ein Bundesland gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs.3 an Recht und Gesetz gebunden ist, was parlamentarisch kontrolliert wird. RA Schellenberg unterliegt seit 11.2016 im Namen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im politisch beauftragten Wiederkaufverfahren dieser Kontrolle nicht und konnte so über Jahre die Gerichte/Richter durch gezielten Falschvortrag täuschen. Mit Schreiben vom 09.01.2024 fordert Herr B. als Vertreter des Landes Berlin am 20.09.2003 beim SEZ Verkauf, RA Schellenberg persönlich auf, seinen umfangreichen Falschvortrag zu Verkäufer und Rechteinhaberstellung umgehend richtig zu stellen und ab sofort den bisherigen Falschvortrag zu unterlassen.
BeweisSchreiben vom 09.01.2023 undArglisteinrede vom 19.12.2023
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