Sicher im Auto unterwegs mit Kindern, die nicht die eigenen sind

Köln (ots) –
ACV informiert zu Pflichten, Haftung und Sicherheit
Ob Fußballtraining, Kindergeburtstag oder Wochenendausflug: Wer Kinder befördert, die nicht die eigenen sind, übernimmt eine besondere Verantwortung. Zum Schulstart in Deutschland ist das Thema besonders aktuell, da nun wieder viele Kinder gemeinsam unterwegs sind. Neben der Aufsichtspflicht sind rechtliche Vorgaben einzuhalten, und auch die richtige Sicherung im Auto spielt eine zentrale Rolle. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Tipps, wie Autofahrer rechtlich abgesichert sind und die kleinen Mitfahrer bestmöglich geschützt werden.
Rechtliche Absicherung vor der Fahrt
Bevor Kinder von Dritten mitgenommen werden, sollten die Eltern schriftlich zustimmen. Eine Einverständniserklärung überträgt die Aufsichtspflicht und gibt Sicherheit, wenn Name, Alter des Kindes, Zeitraum und Ziel der Fahrt sowie Kontaktdaten der Eltern und eine medizinische Vollmacht enthalten sind.
Zusätzlich kann eine schriftliche Absprache sinnvoll sein, in der die Eltern mögliche Risiken bestätigen. Eine vollständige Haftungsbefreiung ist rechtlich zwar nicht möglich, klare Vereinbarungen können aber Missverständnisse vermeiden.
Für Auslandsfahrten reicht eine einfache Erklärung nicht aus. Viele Länder verlangen eine beglaubigte Reisevollmacht mit zusätzlichen Angaben.
Sicherungspflicht im Auto
Kinder müssen nach § 21 StVO immer mit einem geeigneten, geprüften Kindersitz gesichert sein – bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder unter 150 cm Körpergröße.
Ob Babyschale, Reboarder, vorwärtsgerichteter Kindersitz oder Sitzerhöhung: Entscheidend ist, dass Sitztyp, Norm und Passform stimmen. Auch der richtige Gurtverlauf und das Ablegen dicker Kleidung sind Pflicht. Gerade bei spontanen Fahrten mit Freunden der eigenen Kinder ist eine sichere und passende Lösung wichtig.
Kinder auf dem Beifahrersitz
Grundsätzlich dürfen Kinder auch vorne mitfahren, aber nur im zugelassenen Kindersitz. Rückwärtsgerichtete Sitze sind auf dem Beifahrersitz nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Am sichersten sind Kinder dennoch auf der Rückbank, insbesondere auf dem mittleren Sitz mit Dreipunktgurt.
Aufsichtspflicht während der Fahrt
Neben der Sicherungspflicht gilt die Aufsichtspflicht. Autofahrer müssen sicherstellen, dass Kinder angeschnallt sind und keine gefährlichen Handlungen ausführen. Bei Unruhe sollte lieber angehalten werden, statt während der Fahrt einzugreifen. Gerichte haben entschieden, dass Fahrer haftbar sein können, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht zu Schäden führt.
Versicherungsschutz bei Unfällen
Kommt es zu einem Unfall, sind Kinder durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Abhängig von der Situation können außerdem greifen:
– Gesetzliche Unfallversicherung bei Kita-, Schul- oder Arbeitswegen
– Kasko-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug
– Private Haftpflichtversicherung für Schäden, die Kinder verursachen
Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist meist nicht erforderlich.
Haftung bei Schäden durch Kinder
Die Haftung hängt vom Alter des Kindes ab:
– bis 7 Jahre: keine Haftung
– 7 bis 10 Jahre: nur bei Vorsatz
– über 10 Jahre: bei Einsichtsfähigkeit
Wenn Kinder nicht haftbar sind, können Eltern oder Aufsichtspersonen verantwortlich sein. Eine private Familienhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen.
Notfallmanagement und Erziehungsrecht
Für alle Fälle sollten Notfallkontakte, Adressen und eine medizinische Vollmacht griffbereit sein. Im Rahmen des Erziehungsrechts darf der Fahrer Anweisungen geben, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. So sind alle Beteiligten gut vorbereitet.
Ausführlichere Informationen zum Thema stellt der ACV über diesen Link (https://www.acv.de/ratgeber/verkehr-sicherheit/sicheres-verhalten/sicher-unterwegs-mit-kindern-die-nicht-die-eigenen-sind-pflichten-haftung-und-sicherheit) im Ratgeber-Bereich seiner Website zur Verfügung.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
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Quelle: ots