Berlin/Essen (ots) – Deutschlands Pflegekräfte werden durchschnittlich im Westen besser bezahlt als im Osten. Das ist eines der Kernergebnisse des bundesweit größten Lohnvergleichs in der Pflegebranche, der von ETL ADVISION (http://www.etl-advision.de) -Deutschlands größter Steuerberatungsgruppe für das Gesundheitswesen – erstmalig in Form einer repräsentativen Studie als Bundesländervergleich veröffentlicht wird. „Die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in den jeweiligen Bundesländern zeigen bundesweit ein breites Lohnspektrum in der Pflege“, erklärt Marc Müller, Vorstand der ETL AG Steuerberatungsgesellschaft. „Unser Lohnvergleich zeigt, dass Pflegefachkräfte in der ambulanten und teilstationären Pflege generell im Westen (inklusive Berlin) deutlich besser bezahlt werden als im Osten“, ergänzt Marc Müller.
Während in Hamburg mit 14,93 Euro, Berlin mit 14,92 Euro und Bayern mit 14,87 Euro die höchsten Durchschnittsbruttostundenlöhne gezahlt werden, bildet der Freistaat Thüringen mit 12,95 Euro in privat geführten Einrichtungen das Schlusslicht. „Diese erheblichen Unterschiede zwischen der Region Ost und der Region West (inklusive Berlin) zeigen sich auch in Bezug auf Qualifikation und bei den Zulagen für die jeweiligen Pflegefachkräfte“, erklärt ETL-Vorstand Marc Müller.
In der Region West (inklusive Berlin) liegt der Durchschnittsbruttolohn um rund 10% höher als in den östlichen Bundesländern. Inklusive Zulagen verdient eine Pflegekraft im Westen durchschnittlich 2.872,74 Euro im Monat. In der Region Ost liegt das monatliche Durchschnittsgehalt hingegen nur bei 2.575,20 Euro mit Zulagen. In der Region West (inklusive Berlin) verdienen Pflegekräfte durchschnittlich also 297,54 Euro mehr als in der Region Ost.
Diese erheblichen Unterschiede zwischen der Region Ost und der Region West zeigen sich auch in Bezug auf Qualifikation und bei den Zulagen für die jeweiligen Pflegekräfte. So verdient eine Pflegefachkraft mit PDL-Qualifikation in der Region West mit Berlin im Durchschnitt mit Zulagen monatlich 381,49 Euro mehr als in der Region Ost. Auch für Pflegefachkräfte mit anderen Qualifikationen sehen die Unterschiede in den Monatsgehältern ähnlich aus. So erhält eine examinierte Krankenpflegefachkraft in der Region Ost 307,96 Euro an durchschnittlichem Monatsbruttolohn (mit Zulagen) weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Region West (inklusive Berlin).
Über alle Tätigkeitsbereiche hinweg sind die Löhne sowohl in der Region Ost als auch in der Region West (inklusive Berlin) in den vergangenen Jahren angestiegen. Dabei zeigt sich auch, dass die Unterschiede zwischen den Regionen geringer werden, wenngleich hier weiterhin eine bedeutende Differenz besteht. Im Auswertungsjahr 2018 erhielten Pflegefachkräfte der Region West (inklusive Berlin) noch 15,6% mehr Bruttostundenlohn ohne Zulagen und 16,6% mehr Bruttostundenlohn mit Zulagen. Im Auswertungsjahr 2020 verringerte sich dieser Unterschied auf nur noch 10,1% bzw. 11,6%.
Große Unterschiede zwischen Ost und West bei Corona-Prämie
Bei der Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie, einer Sonderleistung in der Altenpflege in Höhe von bis zu 1.000 Euro, die von den Ländern und Pflegeeinrichtungen auf 1.500 Euro aufgestockt werden konnte, kehrt sich der Unterschied zwischen der Region Ost und der Region West (inklusive Berlin) um. Der ETL ADVISION Lohnvergleich Pfleg zeigt, dass in der Region Ost wesentlich mehr Pflegekräfte die Prämie erhielten als in der Region West. Während in der Region Ost zum Beispiel 70,8 % des allgemeinen Verwaltungspersonals in der Pflege eine Corona-Prämie erhielten, lag dieser Wert in der Region West nur bei 53,5 %. Ähnlich sieht es bei den anderen Qualifikationsstufen aus. Auch die Höhe der ausgezahlten Corona-Prämie stellt sich in den Bundesländern unterschiedlich dar. Die höchste Corona-Prämie wurde in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 1.224,52 Euro gezahlt. In Bayern waren es nur 756,95 Euro je Arbeitnehmer.
Über die ETL Studie – Lohnvergleich in der Pflegebranche
Die Einzigartigkeit und Exklusivität der Studie besteht in der Auswertung der originären, das heißt echten Lohndaten in der privaten Pflegewirtschaft. Als spezialisierter Steuerberater für Unternehmen in der Pflegewirtschaft erstellen die ETL- ADVISION Steuerberatungs-Kanzleien neben der Finanzbuchhaltung insbesondere die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Pflegeunternehmen. Dadurch verfügt ETL ADVISION über Lohndaten in Form von 362.000 Datensätzen aus dem Zeitraum zwischen 2018 und 2020, die in der vorliegenden Studie exklusiv für den Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege in einem in Deutschland einzigartigen Bundesländervergleich analysiert und interpretiert werden. ETL ADVISION greift damit für den Lohnvergleich Pflege auf eine einmalige und originäre Primärdatenbasis zurück, um die Lohnarten und Lohnzulagen für die Pflegebranche auszuwerten sowie Trends und Entwicklungen der Löhne über die Jahre aufzuzeigen und zu vergleichen.
„Für die Gehaltsverhandlungen ist es vorteilhaft, wenn sich der Arbeitgeber an den Konditionen seinen Mitbewerber orientieren kann. Unser Lohnvergleich Pflege ist ein bundesland-individueller Vergleich für die Branche. Der bundesweit einmalige Lohnvergleich ist ein gutes Instrument, um die jeweiligen Stundensätze in den Pflegeeinrichtungen zu ermitteln und kann als schlagkräftiges Argument bei Stundensatzverhandlungen gegenüber den jeweiligen Kostenträgern eingesetzt werden“, erklärt Martina Becker, Steuerberater und Autorin der ETL Studie – Lohnvergleich in der Pflegebranche.
Der Lohn wurde in der jeweiligen Qualifikation zunächst als Bruttostundenlohn (ohne Zulagen) und im zweiten Schritt mit Zulagen (z.B. vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, pauschal versteuerte Lohnbestandteile) ausgewertet. Die üblichen statistischen Lohnvergleiche in der öffentlichen und politischen Diskussion basieren überwiegend auf Bruttolöhnen in der Pflegebranche als Grundlage für die Lohnentwicklung. Die Studie weist damit exklusiv die echten Stundenlöhne und Zulagen der Arbeitnehmer in der ambulanten und teilstationären Pflege aus. Insbesondere hervorzuheben ist, dass für den Lohnvergleich der im Jahr 2020 einmalig ausgezahlte Corona-Bonus bei der Datenanalyse berücksichtigt worden ist, so dass auch eine Vergleichbarkeit zwischen den Lohndaten inklusive und exklusive des Corona-Bonus ermöglicht werden kann. Um die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren zu gewährleisten, werden die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Prämien gesondert in der Studie dargestellt.
Die ausführliche Studie mit allen grafischen Visualisierungen, Trendanalysen und Empfehlungen ist unter www.etl-advision.de (https://aktion.etl-advision.de/lohnvergleich-pflege) abrufbar.
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Quelle: ots