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Wohnmobile im Fiat-Abgasskandal: Diese Modelle sind betroffen

Redaktion by Redaktion
11. Mai 2021
in Auto / Verkehr
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Wohnmobile im Fiat-Abgasskandal: Diese Modelle sind betroffen
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Berlin (ots) – Der Abgasskandal hat nach den Pkw diverser Marken nun auch Wohnmobile erreicht. Im Fokus stehen aktuell die manipulierten Motoren der Marken Fiat und Iveco. Dieselmotoren dieser Hersteller bilden oft die Basis für Wohnmobile vieler Reisemobilanbieter wie Hymer, Dethleffs, Hobby, Pössl oder Knaus. Auf Halter dieser hochpreisigen Camper können nun Rückrufe, verpflichtende Nachbesserungen oder sogar Stilllegungen zukommen.

Anfang 2021 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zuständige Behörde den ersten Rückruf für Wohnmobile mit Dieselmotor (https://www.rueden.de/blog/abgasskandal/rueckrufe-im-wohnmobil-abgasskandal-welche-iveco-motoren-sind-betroffen/). Betroffen sind Modelle, in denen der Iveco-Motor Daily verbaut ist und die zwischen 2015 und 2019 gebaut wurden. Der Grund: Der Ausstoß von gesundheits- und umweltschädlichen Stickoxiden ist im Normalbetrieb zu hoch. Unter dem Hersteller-Code 13T werden die Fahrzeuge aktuell in die Werkstätten zu einem Update gerufen.

Dieser erste Rückruf ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt seit Mitte 2020 gegen die Motoren- und Fahrzeughersteller Fiat und Iveco wegen Manipulationen an Dieselmotoren. Die Ermittler gaben im Oktober letztes Jahr bekannt, dass mehr als 200.000 Dieselfahrzeuge der Schwesterunternehmen Fiat und Iveco manipuliert sind – darunter zahlreiche Wohnmobile. Es besteht daher Grund zur Annahme, dass es nicht bei dem einen Rückruf bleiben wird.

Dieselmotoren überschreiten gesetzliche Grenzwerte um ein Vielfaches

Dass der Wohnmobil-Abgasskandal wahrscheinlich ein gewaltiges Ausmaß annehmen wird, liegt daran, dass die Fiat- und Iveco-Motoren in sehr vielen Fällen die Grundlage für diverse Reisemobile bilden. Camper-Anbieter wie Knaus, Dethleffs, Hymer oder Pössl ergänzen die Basis dann mit entsprechenden Aufbauten und der Ausstattung. Welcher Motor sich im eigenen Wohnmobil befindet, können die Halter in ihren Fahrzeugpapieren nachlesen.

Aktuell kann man davon ausgehen, dass Dieselmotoren von Iveco und Fiat mit 2,0 bis 3,0 Liter Hubraum der Abgasnormen Euro 5 und 6 eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. Diese sorgt dafür, dass die Abgase der Wohnmobile auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden ausreichend gereinigt werden. Bei der normalen Fahrt auf der Straße hingegen schaltet sich die Abgasreinigung ab, sodass weit mehr Emissionen freigesetzt werden als gesetzlich erlaubt.

Das Ausmaß der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte hat die Deutsche Umwelthilfe im ARD-Magazin Plusminus aufgezeigt. Getestete Camper stießen auf der Straße durchschnittlich zwölfmal mehr Stickoxide aus als zulässig. Ein Reisemobil der Marke Challenger überschritt den Grenzwert im Test sogar um das 19-Fache.

Gerichte sprechen Wohnmobil-Haltern Schadensersatz zu

Die ersten Gerichte beschäftigen sich bereits mit den Schadensersatzansprüchen der Wohnmobil-Halter. Zwei Urteile wurden sogar schon gefällt: Sowohl das Landgericht Koblenz als auch das Landgericht Stade sprachen den Besitzern von Reisemobilen mit dem Fiat-Motor Ducato Schadensersatz zu. Diese verbraucherfreundlichen Urteile sind nur korrekt, da der Bundesgerichtshof im Mai 2020 festgestellt hat, dass Dieselhalter im Abgasskandal grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben – und das lässt sich auch auf Wohnmobil-Besitzer übertragen.

Die Halter von Reisemobilen sollten sich nun anwaltlich über ihre individuellen Ansprüche beraten lassen. Denn: Der Abgasskandal führt auch bei Wohnmobilen zu massiven Wertverlusten. Das ist bei Campern besonders tragisch, da es sich meist um hochpreisige Fahrzeuge handelt. Bei einer Klage gegen den Fahrzeughersteller kann ein Schadensersatz erreicht werden, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Diese Nutzungsentschädigung fällt aber in der Regel weit geringer aus als der Wertverlust. Wichtig ist, dass bei der Berechnung auch die Anschaffungskosten für eine individuelle Ausstattung oder ergänzende Einbauten berücksichtigt werden; auch diese Kosten werden bei der Berechnung des Schadensersatzes zugunsten des Wohnmobil-Besitzers berücksichtigt.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät Halter von Dieselfahrzeugen im Abgasskandal. Die erfahrenen Anwälte vertreten aktuell mehr als 14.000 Mandanten gehen die Fahrzeughersteller – und informieren auch zu den Ansprüchen von Wohnmobil-Besitzern. In einer kostenlosen Erstberatung (https://www.rueden.de/lp/abgasskandal/wohnmobile/?utm_source=presseportal&utm_medium=nativead&utm_campaign=abgasskandalwohnmobile) wird unverbindlich geprüft, ob der Camper einen manipulierten Motor enthält und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Pressekontakt:
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
[email protected]

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Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildTourismusVerbraucher
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