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Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!

Redaktion by Redaktion
9. November 2021
in Auto / Verkehr
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Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!
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Mönchengladbach (ots) –

Auch für ältere Fahrzeuge ist im Dieselabgasskandal sehr ordentlicher Schadenersatz möglich. Wichtig: Mit Klagen gegen die Audi AG wegen der Manipulationen an Motoren des Typs EA897evo sollten geschädigte Verbraucher aufgrund drohender Verjährung nicht mehr allzu lange warten.

Der Dieselabgasskandal hat auch das Premiumsegment voll erfasst. Wieder einmal hat ein Landgericht die Audi AG für Abgasmanipulationen an einem Porsche verurteilt. Vor dem Landgericht Siegen (Urteil vom 19.10.2021, Az.: 2 O 295/20) wurde die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 47.097,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 und weitere 2099,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. August 2020 zu zahlen.

Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S Diesel 3.0 mit sechs Zylindern und dem Dieselmotor des Typs EA897evo, der nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen ist. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 1. Dezember 2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 71.113,97 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 84.431 Kilometer.

Die Fahrzeuge vom Typ Porsche Macan S Diesel 3.0 mit der Euro 6-Motorengruppe EA897evo unterlagen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2018, damit ein Software-Update am Motorsteuerungsgerät vorgenommen werden konnte. Hintergrund sei laut Gericht gewesen, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerung-Software der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt worden seien. Der SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, soll die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren.

„Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S Diesel 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand sicher einzuhalten und eine ordnungsgemäß funktionierende Abgasnachbehandlung im normalen Straßenbetrieb zu unterbinden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Siegen erstritten.

Dazu gehört unter anderem die Strategie A. Die in dem Fahrzeug installierte Software erkennt dabei, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und aktiviert sodann die Aufheizstrategie, bei der der SCR-Katalysator schneller aufgeheizt wird, um die für die Abgasreinigung erforderliche Temperatur zu erreichen und die Funktionsfähigkeit der Abgasreinigung sicherzustellen. Im realen Fahrbetrieb wird diese Funktion abgeschaltet, wodurch es zu einem höheren Schadstoffausstoß kommt.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont in dem Zusammenhang: „Geschädigte Verbraucher sollte vor der Jahreswende handeln, da sonst bei Fahrzeugen dieser Altersklasse eine kurz bevorstehende Verjährungsproblematik nach dem 31. Dezember 2021 droht. Die Erfolgsaussichten sind vor allem wegen des Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt sehr hoch, sodass Porsche-Halter ihr Recht vor Gericht durchsetzen sollten.“

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildRechtsprechungVerbraucher
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