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Bei Gluten-Unverträglichkeit: Nestlé warnt vor Verzehr von Smarties Adventskalender

Redaktion by Redaktion
7. Oktober 2021
in Handel
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Bei Gluten-Unverträglichkeit: Nestlé warnt vor Verzehr von Smarties Adventskalender
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Frankfurt am Main (ots) –

Nestlé Deutschland weist ausdrücklich auf ein fälschlich aufgedrucktes „Glutenfrei-Logo“ auf Smarties Adventskalender hin und warnt Verbraucher:innen mit Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) vor dem Verzehr.

Bei dem Produkt Smarties Adventskalender gab es eine fehlerhafte Verwendung des „Glutenfrei-Logos“ (durchgestrichene Ähre) auf der Rückseite der Verpackung, obwohl eine der Figuren glutenhaltiges Getreide enthält. Nur die Figur aus Türchen 24 enthält geringe Mengen an Gluten. Weizenmehl und Gerstenmalzextrakt sind in der Zutatenliste korrekt angegeben und fett hervorgehoben. Die parallele Verwendung des „Glutenfrei-Logo“ könnte aber zu Verwirrung bei einzelnen Verbraucher:innen führen.

Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) ist eine Autoimmunkrankheit. Bei Verzehr von Gluten kommt es bei Zöliakie zu einer Entzündung des Dünndarms, was zu Durchfällen führen kann. Verbraucher:innen, die unter Zöliakie leiden, sollten das Produkt nicht verzehren. Für alle anderen Verbraucher:innen ist der Verzehr unbedenklich.

Verbraucher:innen mit Zöliakie können den Artikel an uns zurückzusenden. Sie können sich an den Nestlé Verbraucherservice unter der Telefonnummer 069/6671-8888 wenden und erhalten den Einkaufspreis selbstverständlich erstattet.

Sofern Sie unter Zöliakie leiden und die Figur aus dem Türchen 24 verzehrt haben, sollten Sie ihren Arzt oder Ärztin konsultieren und auf den Verzehr des Produkts hinweisen.

Die Qualität unserer Produkte hat für uns höchste Priorität. Nestlé bedauert den Vorfall und entschuldigt sich bei allen Verbraucher:innen für mögliche entstandene Unannehmlichkeiten.

Pressekontakt:
Nestlé Deutschland AG
Dr. Ulrike Sprengel
Tel: (069) 6671 – 24 60
E-Mail: [email protected]
Original-Content von: Nestlé Deutschland AG, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildLebensmittelRückrufVerbraucher
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