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Daimler-Dieselabgasskandal: Weiterer Beweisbeschluss eines Oberlandesgerichts

Redaktion by Redaktion
26. Oktober 2021
in Auto / Verkehr
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Daimler-Dieselabgasskandal: Weiterer Beweisbeschluss eines Oberlandesgerichts
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Mönchengladbach (ots) –

In einem Dieselverfahren um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Vierzylinder-Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 hat das Oberlandesgericht Köln einen Beweisbeschluss angeordnet. Das kann weiteren verbraucherfreundlichen Schwung in den OM651-Komplex der Daimler AG bringen.

Bekommt die Daimler AG im Dieselabgasskandal immer größere Probleme mit Euro 5-Fahrzeugen der Motorengruppe OM651? Die Vierzylinder-Diesel stehen mittlerweile regelmäßig im Fokus von Dieselverfahren, und die Gerichte entscheiden in der überwältigenden Mehrheit der Fälle im Sinne der geschädigten Verbraucher. Zuletzt haben die Oberlandesgerichte Stuttgart und Oldenburg angeordnet, dass zur Beweiserhebung für Abgasmanipulationen amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes einzuholen sind.

Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 14.10.2021, Az.: 12 U 79/20 zu Az.: 8 O 332/19, Landgericht Aachen) hat sich dieser Entwicklung nun angeschlossen und fordert eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes in einem Dieselverfahren um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5. Der Vierzylinder-Diesel wurde im Februar 2013 erstmals zugelassen.

„Das Gericht will unter anderem wissen, ob die von der Daimler AG installierte Software, die für die Abgaskontrollanlage zuständig sei, die Prüfungssituation erkenne und ob die standardisierten Testsituationen durch ein ‚unnatürliches Fahrverhalten‘, also hohe Raddrehzahlen ohne Bewegung des Fahrzeugs, erkennbar seien. Ebenso fragt das Gericht, ob bei diesen Bedingungen die Abgasaufbereitung so optimiert sei, dass möglichst wenige Stickoxide entstehen, während im normalen Fahrbetrieb Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt würden, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem Oberlandesgericht Köln durchgesetzt.

Weiterhin soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des geschädigten Verbrauchers, in dem Fahrzeug sei eine sogenannte Kühlmittelsolltemperatur-Regelung – auch bezeichnet als „hot restart“ – installiert, die der Erkennung des Prüfstands sowie dem damit einhergehenden Umschalten zwischen verschiedenen Abgasreinigungsmodi diene. „Eine weitere Frage lautet: Führt die die im Fahrzeug hinterlegte Bedatung dazu, dass die emissionsoptimierende Strategie ‚Geregeltes Kühlmittelthermostat‘ lediglich unter Prüfstandsbedingungen anspringe, unter den übrigen vernünftigerweise zu erwartenden Betriebszuständen, also im normalen Straßenbetrieb jedoch nicht?“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Zuletzt soll geklärt werden, on in dem Fahrzeug weitere Strategien, bei denen es sich ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen handele, vorhanden seien. Dazu zählen laut Beweisbeschluss beispielsweise das Thermofenster, die „Slipguard“-Funktion als Prüfstandserkennung anhand von Geschwindigkeit oder Beschleunigungswerten und die Lenkradwinkeleinschlag-Erkennung.

„Aus Verbrauchersicht zeigen die fortschreitenden oberlandesgerichtlichen Beweisbeschlüsse eine erfreuliche Entwicklung, bringt es doch weitere Klarheit für erfolgreiche Betrugshaftungsklagen gegen die Daimler AG“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildRechtsprechungVerbraucherWirtschaftsrecht
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