Flüssiggas Verband zum Tankrabatt: Entlastung darf nicht vom Tankinhalt abhängen

Berlin (ots) –

Union und SPD haben sich auf ein Energiesofortprogramm zur Entlastung von Autofahrern geeinigt. Zur Reduzierung der Spritpreise soll die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär gesenkt werden.

„Die Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe ist richtig. Sie darf jedoch nicht auf Diesel und Benzin beschränkt bleiben, sondern muss – wie bereits in der Energiekrise 2022 – auch für Autogas (LPG) gelten“, so Jobst Diercks vom Deutschen Verband Flüssiggas.

Insbesondere Berufspendler und Autofahrer im ländlichen Raum nutzten Autogas. Sie seien für den Weg zur Arbeit auf ihr Fahrzeug angewiesen, könnten häufig nicht im Homeoffice arbeiten und hätten oft keinen ausreichenden Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr.

Diercks hält eine selektive Entlastung einzelner Kraftstoffe für sachlich nicht gerechtfertigt. „Autofahrer müssen unabhängig vom genutzten Kraftstoff vor finanzieller Überlastung geschützt werden.“

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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