Freihandelsabkommen richtig nutzen: Janine Lampprecht von der Grenzlotsen GmbH verrät, wie Unternehmen ihre Importkosten nachhaltig senken
Herrenberg (ots) –
Wachsende Einkaufspreise, steigender Kostendruck und immer komplexere Lieferketten setzen viele importierende Unternehmen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig bleiben enorme Einsparpotenziale oft ungenutzt, obwohl zahlreiche Waren dank bestehender Freihandelsabkommen eigentlich zollvergünstigt oder sogar zollfrei importiert werden könnten. Warum viele Unternehmen dennoch dauerhaft zu hohe Zölle zahlen und wie sich das vermeiden lässt? Hier gibt es die Antwort.
Ob Waren aus Vietnam, Mexiko, Norwegen oder der Schweiz importiert werden – Einkaufsleiter, Importverantwortliche und Zollabteilungen stehen dabei zunehmend vor der Herausforderung, steigende Kosten unter Kontrolle zu halten und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Viele Unternehmen gehen deshalb davon aus, bestehende Freihandelsabkommen bereits automatisch zu nutzen, sobald sie aus entsprechenden Partnerländern importieren. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus: Zwar gelangen die Waren ohne Probleme ins Unternehmen, die tatsächlichen Zollvorteile werden operativ aber oft gar nicht ausgeschöpft. „Viele Unternehmen merken über Jahre hinweg gar nicht, dass sie dauerhaft unnötig hohe Importzölle zahlen und dadurch wertvolle Marge verlieren“, sagt Janine Lampprecht, Geschäftsführerin der Grenzlotsen GmbH. „Das wird besonders problematisch, wenn steigende Einkaufskosten und wachsender Wettbewerbsdruck zusätzlich auf die Unternehmen einwirken.“
„In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder, dass Unternehmen grundsätzlich die richtigen Lieferländer gewählt haben, die vorhandenen Freihandelsvorteile operativ jedoch nicht konsequent nutzen“, fügt sie hinzu. „Dabei lassen sich Importkosten oft deutlich reduzieren, wenn Prozesse sauber geprüft und korrekt umgesetzt werden.“ Genau darauf hat sich die Grenzlotsen GmbH spezialisiert: Das Unternehmen unterstützt Firmen dabei, bestehende Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse systematisch zu überprüfen und ungenutzte Einsparpotenziale sichtbar zu machen. Dabei beschränkt sich die Arbeit nicht nur auf strategische Betrachtungen von Lieferketten: Die Experten rund um Janine Lampprecht analysieren ebenso konkrete Importvorgänge, prüfen Zollanmeldungen und kontrollieren die dazugehörigen Dokumente auf operative Fehler. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Präferenznachweisen und Ursprungserklärungen, also den Nachweisen, die darüber entscheiden, ob Unternehmen tatsächlich von reduzierten oder vollständig entfallenden Zöllen profitieren können.
Was Freihandelsabkommen leisten – und wo das Problem beginnt
Freihandelsabkommen sind internationale Vereinbarungen zwischen Staaten oder Staatengruppen. Sie ermöglichen, bestimmte Waren mit reduzierten oder vollständig entfallenden Zöllen zu importieren. So weit die Theorie. In der Praxis entscheidet jedoch nicht allein das Abkommen, sondern vor allem die Frage, ob das importierte Produkt die Ursprungsregeln erfüllt. Das heißt: Die Ware muss im jeweiligen Partnerland hergestellt oder ausreichend verarbeitet worden sein.
Entscheidend ist zudem die Zolltarifnummer. Sie ist die zollrechtliche Klassifizierung eines Produkts und legt fest, ob eine Ware überhaupt unter die Regelungen eines Freihandelsabkommens fällt. Wer diese Grundlage nicht kennt oder nicht sauber prüft, verzichtet schnell auf Vorteile, die sich eigentlich ohne Weiteres ausschöpfen ließen. „Viele Unternehmen gehen davon aus, dass der Bezug aus einem Abkommensland automatisch zu reduzierten Zöllen führt. Dabei ist das nur der erste Schritt von mehreren, die alle korrekt umgesetzt werden müssen“, erklärt Janine Lampprecht von der Grenzlotsen GmbH.
Wo Unternehmen in der Praxis Geld verlieren
Der häufigste Fehler liegt in der Dokumentation. Der Nachweis des Ursprungs erfolgt über eine Ursprungserklärung oder einen Präferenznachweis auf der Handelsrechnung. Eine Ursprungserklärung ist eine rechtlich relevante Angabe, mit der der Lieferant bestätigt, dass die Ware die Voraussetzungen für eine Zollbegünstigung erfüllt. Fehlt diese Erklärung, ist sie unvollständig oder erfüllt sie formale Anforderungen nicht, kann die Zollvergünstigung bei der Einfuhr nicht genutzt werden. Dann greift automatisch der reguläre Zollsatz.
Ebenso kritisch ist der zweite Schritt: Selbst wenn eine korrekte Ursprungserklärung vorliegt, muss die Zollvergünstigung bei der Importzollanmeldung aktiv geltend gemacht werden. Die entsprechenden Angaben müssen also korrekt im Zollsystem hinterlegt sein. Geschieht das nicht, wird die Ware regulär verzollt – obwohl eine Reduzierung oder vollständige Befreiung möglich gewesen wäre. „In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Unternehmen glauben, alles richtig zu machen, und dabei über Jahre hinweg erhebliche Summen verschenken“, so Janine Lampprecht.
Analyse statt Annahmen
Wer seine Importkosten nachhaltig senken will, braucht zuerst Klarheit. Unternehmen müssen analysieren, welche Produkte sie aus welchen Ländern beziehen und wie diese zollrechtlich eingestuft sind. Erst auf dieser Basis lässt sich prüfen, ob und in welchem Umfang Freihandelsabkommen angewendet werden können. Die Differenz zwischen den tatsächlich gezahlten und den möglichen reduzierten Zöllen zeigt direkt, wie groß das Einsparpotenzial ist.
Gerade dieser Schritt bleibt im Alltag oft aus. Das operative Geschäft drängt, die Abläufe laufen, niemand stellt Fragen. Meist mit weitreichenden Folgen, denn ohne belastbare Datenbasis fehlt jede Grundlage für fundierte Entscheidungen zu Zollkosten und Einsparmöglichkeiten. „Wer nicht weiß, was er importiert, wie es klassifiziert ist und ob die Dokumentation stimmt, kann keine fundierten Entscheidungen über seine Zollkosten treffen“, erläutert Janine Lampprecht von der Grenzlotsen GmbH hierzu.
Lieferanten und Prozesse aktiv steuern
Eine gute Datenbasis allein genügt dabei allerdings ebenfalls nicht. Vielmehr müssen Unternehmen ihre Lieferanten aktiv dazu auffordern, korrekte Ursprungserklärungen auf den Rechnungen auszustellen. Ohne diese Unterlagen besteht kein Anspruch auf Zollvergünstigung. Gleichzeitig müssen interne Prozesse sicherstellen, dass die Angaben vollständig erfasst und bei der Zollanmeldung korrekt genutzt werden.
Freihandelsabkommen wirken also nicht von selbst. Ihr Nutzen entsteht erst durch aktive Steuerung und konsequente Kontrolle. Wer sich allein auf Speditionen oder Zolldienstleister verlässt, ohne die operative Umsetzung zu prüfen, riskiert unnötig hohe Abgaben. Nur wenn Datenbasis, Dokumentation und Anmeldung sauber ineinandergreifen, lassen sich Importkosten dauerhaft senken. „Die Verantwortung für die korrekte Nutzung von Freihandelsabkommen liegt beim importierenden Unternehmen selbst. Das bedeutet, dass interne Prozesse und externe Dienstleister gleichermaßen gesteuert und kontrolliert werden müssen“, stellt Janine Lampprecht klar.
Weniger Zollkosten, mehr Handlungsspielraum
Wer diese Schritte konsequent umsetzt, schafft die Grundlage für dauerhaft niedrigere Importkosten. Die Zollkosten sinken, die Marge steigt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb verbessert sich. Unternehmen hören damit auf, Geld zu verschenken, das ihnen rechtlich zusteht. Zugleich gewinnen sie mehr Sicherheit in ihren Abläufen und mehr Kontrolle über ihre Importprozesse.
Der Weg dorthin verlangt keine komplette Neuordnung des Unternehmens. Nötig sind eine gezielte Analyse, klare Prozesse und die passende fachliche Unterstützung. „Unternehmen, die ihre Zollprozesse einmal sauber aufgestellt haben, profitieren dauerhaft – nicht nur durch Einsparungen, sondern auch durch mehr Kontrolle und Sicherheit in ihren Importprozessen“, sagt Janine Lampprecht. Wer diesen Weg nicht allein gehen möchte, findet mit den Grenzlotsen einen erfahrenen Partner, der genau dort ansetzt, wo im Importgeschäft unnötig Geld verloren geht.
Sie wollen Ihre Importkosten spürbar senken und damit nachhaltig profitabler werden? Dann melden Sie sich jetzt bei Janine Lampprecht von der Grenzlotsen GmbH (https://www.grenzlotsen.de/)und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
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Quelle: ots
