Mönchengladbach (ots) –
Die Deutsche Umwelthilfe DUH dokumentiert in einem Expertengutachten acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen in der Mercedes-Benz-Baureihe E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6.
Es ist ein Paukenschlag im Dieselabgasskandal der Daimler AG. Die Deutsche Umwelthilfe DUH hat am Freitag, 5. November, ein Gutachten des Kfz-Software-Experten Felix Domke im Auftrag einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt, aus dem deutlich wird, dass die Daimler AG tiefer in den Dieselabgasskandal verstrickt als bislang bekannt ist.
Kurzum geht es darum, dass in der Mercedes-Benz-Baureihe E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6 insgesamt acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. In der Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe heißt es: „Mit diesen nach Auffassung der DUH eindeutig illegalen sogenannten ‚defeat devices‘ wird die wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert. Bislang hatte die Daimler AG stets abgestritten, illegale Abschalteinrichtungen bei in Deutschland und Europa verkauften Diesel-Pkw zu verwenden.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Das Gutachten von Felix Domke überführt Daimler endgültig. Es zeigt uns erstmals, wie es dem Konzern gelingt, im Prüflabor die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, im realen Straßenbetrieb unsere Städte hingegen mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden regelrecht zu fluten. Die Manipulation der Abgasreinigung gibt es nicht etwa, weil dies aus physikalischen Gründen oder zum Zweck des Motorschutzes erforderlich wäre. Der Grund ist so simpel wie zynisch: Es geht um Profitmaximierung zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Stadtbewohner.“
„Laut der Deutschen Umwelthilfe, die im Dieselabgasskandal bereits viel für die Rechte geschädigter Verbraucher getan hat, stehen sechs der gefundenen Abschalteinrichtungen in Zusammenhang mit dem SCR-System. Das sind Abgaskatalysatoren, die Stickoxide reduzieren können, indem dem Abgas eine wässrige Harnstofflösung „AdBlue“ beigemischt wird. Diese Harnstofflösung reagiert chemisch mit den Abgasen, wodurch beide Arten von Gasen zu ungefährlichen Gasen abgebaut werden. Die Verwendung von SCR-Katalysatoren funktioniert dabei nur, wenn dem Abgas eine passende Menge Harnstoffe beigemischt wird“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Drei dieser SCR-nahen Abschalteinrichtungen hängen laut Deutscher Umwelthilfe dabei von einem „Alterungsfaktor“ ab, der die Schwellenwerte deutlich absenke, bei denen die Abschalteinrichtungen ansprängen. In zwei Fällen geschehe dies bereits ab einer Alterung von etwa ein Prozent bezogen auf die Lebensdauer des Fahrzeugs – also nach wenigen tausend Kilometern Laufleistung. Eine weitere Minderung erfolge nach circa 20 Prozent Alterung. „Zwei illegale Abschalteinrichtungen stehen im Zusammenhang mit dem Abgasrückführ-System des Fahrzeugs. Für sie alle gibt es keinen plausiblen physikalischen Grund“, heißt es weiter.
Ebenso wird in der DUH-Mitteilung der Experte Felix Domke zitiert. Er sagt: „Die gefundenen Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind. Bereits bei normaler Fahrweise verhindert so gut wie immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung der Emissionen aktiv – auch wenn es physikalisch oder zum Motorschutz gar nicht notwendig ist.“
Für Dieselexperten Dr. Gerrit W. Hartung ist das ein echter Game Changer im Dieselabgasskandal. „Dass jetzt die Rede von bisher unbekannten Abschalteinrichtungen die Rede ist, die vor allem Euro 6-Fahrzeuge betrifft, ist ein Hammer und eröffnet geschädigten Verbrauchern völlig neue Möglichkeiten, die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haftbar zu machen und weitreichenden Schadenersatz zu erhalten.“
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