Bonn (ots) –
Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte immer vielschichtiger geworden. Zunehmend komplexer werdende Familienverbände und Vermögensstrukturen machen die Testamentsvollstreckung anspruchsvoll, schwierig und zeitaufwändig und zugleich immer bedeutender.
Dies spiegelt sich auch in der Frage der Honorierung des Testamentsvollstreckers wider.
Denn Testamentsvollstreckung ist kein Ehrenamt. Und Testamentsvollstrecker haften für Ihr Tätigwerden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht dem Testamentsvollstrecker eine „angemessene Vergütung“ zu.
Aber wie wird ein Testamentsvollstrecker angemessen bezahlt und vergütet?
Viele Ansätze sind umstritten. Das Fehlen eines konkreten Regulariums birgt Konfliktpotenzial. Der Wunsch der Erben, aber auch der Testamentsvollstrecker nach Einheitlichkeit in der Vergütungsbemessung ist nicht erfüllbar. Zu individuell ist jeder Testamentsvollstreckerfall.
Als bundesweit größte berufsständische Vereinigung ist es der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. aus Bonn – ein besonderes Anliegen, für alle an einem Erbfall Beteiligten, transparente und angemessene Regeln zu entwickeln. Dem dient das von der AGT ins Leben gerufene Vergütungsprojekt.
In diesem Rahmen durchleuchten auf der 5. AGT-Spezialtagung Online am 11. Februar 2022 Praktiker und Experten umfassend das Thema der „Testamentsvollstreckervergütung“:
– Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D.: „Vorstellung der ‚klassischen‘ Vergütungsmodelle“
– Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß: „Blick über den Tellerrand – was die Testamentsvollstreckung aus der Insolvenzverwaltervergütung lernen kann“
– Fachanwalt für Erbrecht Eberhard Rott „Die Zeitvergütung des Testamentsvollstreckers“
– RA Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M: „Vergütung unternehmerischer Testamentsvollstreckung“
– RA Prof. Dr. Maximilian Werkmüller, LL.M: „Vergütungsmodelle testamentsvollstreckender Banken und Sparkassen“
– Steuerberater Thomas Terhaag: „Versteuerung der Vergütung, Auswirkung bei Erben und Betriebsausgaben“
– Steuerberater Peter Hinrich Meier: „Kommunikation der Vergütung mit dem Erblasser und den Erben“
– Fachanwalt für Erbrecht Alexander Knauss: „Die Angst des Testamentsvollstreckers vor der Rechnung“
– Prof. Dr. iur. Anatol Dutta: „Wie wird die Testamentsvollstreckervergütung gerechter und für alle Beteiligten kalkulierbarer?“ (Impulsvortrag und Diskussionsleitung)
Programminformationen stehen unter www.agt-ev.de
Fach- und Pressevertreter sind herzlich online willkommen.
Pressekontakt:
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