Hamburg (ots) – Freie Fahrt für den „Bulli“ als Modellauto in den Kinderzimmern. Hierfür hat das Landgericht Hamburg die vermeintlichen Markenrechts-Ansprüche des weltgrößten Autoherstellers VW abgeschmettert (Urteil vom 16. April 2021; Aktenzeichen 315 O 213/16). Verklagt war Premium Classixxs, eine Marke des Modellautohändlers Model Car World, wegen des Modellauto VW Bus T1 – besser bekannt als „Bulli“. Produzent und Händler Model Car World hat mehrere Miniaturmodelle des Bullis in unterschiedlichen Modellvarianten im Sortiment.
Die VW-Klage versuchte, die als dreidimensionale Marke geschützt Form des Bullis auf die detailgetreuen Modell-VW Busse zu übertragen. Model Car World beute mit seinen Modellen den Ruf der Marke aus und beeinträchtige die Werbe- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Für Model Car World war dagegen klar, dass der Schutz einer räumlichen 3D-Marke ebenso wie eine zweidimensionale Marke (Wort-/Bildmarke) für die Bullis nicht greift. Der Spielzeug-Hersteller Autec hatte bereits im Jahr 2010 höchstrichterlich sein Recht erstritten, in der Spielzeugwelt die Wort-/Bildmarke lizenzfrei zu nutzen. (Bundesgerichtshof, GRUR 2010, 726 – „Opel-Blitz-II“).
Weitreichendes Urteil
„Es ist eine Art Grundsatzentscheidung“, kommentiert Model Car World-Geschäftsführer Klaus Kiunke das weitreichende Urteil, vom dem die ganze Modellauto-Branche profitiert. „Der juristische Trick, den Designschutz eines Autobauers in einen 3D-Markenschutz in die Spielwarenwelt auszudehnen, ist gescheitert.“ Mit dem aktuellen Urteil ist klar, dass die historischen Modell-Bullis keine markenmäßige Nutzung der großen Vorbilder sind. Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg gilt als besonders erfahren im Markenrecht.
In seiner Urteilsbegründung verweist das Gericht darauf, dass Modellautos im Spielzeugmarkt in erster Linie nicht als Herkunftsnachweis auf einen Autobauer verstanden werden. Maßstabsgetreue Spielzeugautos seien eine Abbildung der Wirklichkeit, dazu gehört auch das Markenzeichen eines Herstellers. Der Verbraucher verstehe das als detailgetreue Nachbildung der großen Fahrzeuge. „Wir haben an der VW-Marke als solches nicht gerüttelt“, unterstreicht Spielzeugunternehmer Klaus Kiunke. „Bei Modellautos gilt aber für 3D-Marken dasselbe wie für 2D-Marken“
Modellauto-David gewinnt gegen Automobil-Goliath
Nach fünf Prozessjahren zeigt sich Klaus Kiunke über das Urteil erleichtert. Allerdings sei das Prozessrisiko für ein Modellauto-Unternehmen gegen einen riesigen Automobilbauer eine erhebliche Belastung. „Es wurde mit mehreren Klagen Druck aufgebaut.“ Hinzu kam der zeitliche und finanzielle Aufwand, der kleinere Unternehmen schnell an den Rand seiner Ressourcen bringen kann.
Ansporn, um sich dem Prozess zu stellen, war die Überzeugung bei Model Car World: „Wir haben nichts falsch gemacht.“ Für Klaus Kiunke zeigt das Urteil auch, dass sich ein kleines Unternehmen erfolgreich gegen einen Großkonzern wehren kann. „Das ist ein gutes Signal für unser Rechtssystem.“
Freie Fahrt im Kinderzimmer
Das Urteil ist auch eine gute Entscheidung für Endverbraucher und Kinderzimmer. „Unnötige Lizenzgebühren verteuern unnötig das Spiel mit Modellautos.“ Hersteller würden sonst in der realen Welt mit ihren Autoverkäufen verdienen und zusätzlich eine weitere Art Bezahlschranke im Spielzeughandel aufbauen. „Spielerisch mit der Wirklichkeit umgehen ist eine wichtige Kulturtechnik für unsere Kinder. Das gilt besonders in Corona- und Lockdown-Zeiten.“
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