Logistik|Inside
  • Home
  • Auto / Verkehr
  • Handel
  • Wirtschaft
Freitag, September 29, 2023
No Result
View All Result
  • Home
  • Auto / Verkehr
  • Handel
  • Wirtschaft
No Result
View All Result
Logistik|Inside
No Result
View All Result
Home Auto / Verkehr

Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

Redaktion by Redaktion
6. April 2021
in Auto / Verkehr
0
Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!
0
SHARES
40
VIEWS
Share on FacebookShare on Twitter

Mönchengladbach (ots) – Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist.

Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist.

„Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Urteil folgt im Kern einem bekannten Argument. Wie das Gericht betont, sei der Motor des Typs EA288 in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung mit zwei Betriebsmodi ausgestattet. Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.

„Das Gericht ließ auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der für die optimale Funktionsfähigkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate parallel bestehen bleibe, wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion erkannt, die den Prüfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europäischen Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Straßenbetrieb abweichende Abgasbehandlung durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasrückführungsrate herbeiführe. Dass dies aus Gründen des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. „Daraus folgt für das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Prüfstand nur dann sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Straße gegeben sei, da ansonsten eine Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten Prüfstandbedingungen nicht mehr herzustellen wäre.“

Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildRechtsprechungVerbraucher
Previous Post

Video zeigt erste Details des überarbeiteten ŠKODA KODIAQ

Next Post

Handschlag live im Netz – Rob Vegas übernimmt Twitter-Account von Kaufland für ein Auto voller Süßigkeiten

Next Post
Handschlag live im Netz – Rob Vegas übernimmt Twitter-Account von Kaufland für ein Auto voller Süßigkeiten

Handschlag live im Netz - Rob Vegas übernimmt Twitter-Account von Kaufland für ein Auto voller Süßigkeiten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Der IMMOKONGRESS 2022: Das Immobilienevent des Jahres

Der IMMOKONGRESS 2022: Das Immobilienevent des Jahres

17. März 2022
Durchbruch in der Dieselforschung / SWR berichtet von der Eröffnung der weltweit ersten Anlage bei Schuster & Sohn in Kaiserslautern

Durchbruch in der Dieselforschung / SWR berichtet von der Eröffnung der weltweit ersten Anlage bei Schuster & Sohn in Kaiserslautern

28. April 2021
WBS JobReport: Stellenmarkt wächst, auch in der Krise

WBS JobReport: Stellenmarkt wächst, auch in der Krise

30. August 2021
Kölner Dreigestirn fährt mit Ford Kuga Plug-in-Hybrid elektrisch durch den Karneval

Kölner Dreigestirn fährt mit Ford Kuga Plug-in-Hybrid elektrisch durch den Karneval

14. Januar 2022
Food Trend / Wintergemüse aus der Region? Ja, bitte!

Food Trend / Wintergemüse aus der Region? Ja, bitte!

18. November 2021
CONVERGENCE MONITOR 2021: Podcast-Nutzung steigt erneut stark an / Online-Banking wird beliebter / Hype um Online-Shopping kühlt sich ab

CONVERGENCE MONITOR 2021: Podcast-Nutzung steigt erneut stark an / Online-Banking wird beliebter / Hype um Online-Shopping kühlt sich ab

20. September 2021
Dreame T30: Neuer kabelloser Stabstaubsauger bietet smartes Reinigungserlebnis

Dreame T30: Neuer kabelloser Stabstaubsauger bietet smartes Reinigungserlebnis

9. Juni 2021

Jeder zweite Deutsche ist unsicher, ob er die Fahrprüfung nochmals bestehen würde

8. Oktober 2021

AUTO MOTOR UND SPORT TV baut sein erfolgreiches YouTube-Angebot mit einem neuen Event-Channel aus

23. Juli 2021

Oldtimerversicherung: Worauf Autofahrer achten sollten – ADAC Autoversicherung gibt Tipps

25. Juni 2021

Familie mit E-Auto zahlt 2.045 Euro im Jahr für Strom

19. August 2021

Swvl Inc. übernimmt door2door / Swvl Inc. erwirbt 100% der Anteile der door2door GmbH / Börsengang an der NASDAQ in gemeinsamer Vorbereitung / Expansion in neue Regionen und Geschäftsbereiche

24. März 2022

Prävention bei Extremwetter: Debeka führt Unwetterwarnung für Versicherte ein

30. September 2021

Dr. Aischa Astou Saw verstärkt Aufsichtsrat der PHINEO gAG

4. April 2022

Neue Videoführungen durch das ŠKODA Museum und das Ferdinand-Porsche-Geburtshaus

22. Februar 2022

Berufliche Weiterbildung 2021: Mehr staatliche Förderung als jemals zuvor

5. Mai 2021
Logistik|Inside

Unsere Redaktion veröffentlicht aktuelle News aus den Bereichen Auto, Handel, Logistik, Verkehr und Wirtschaft.

Kategorien

  • Auto / Verkehr
  • Handel
  • Magazin
  • Wirtschaft

Navigation

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
No Result
View All Result
  • Home
  • Auto / Verkehr
  • Handel
  • Wirtschaft

© 2021 logistik-inside