Im Zuge der Auflösungsphase eines Unternehmens gilt es eine zukünftige Pleite zu verhindern, an welcher der Eigentümer nicht die alleinige Schuld übernehmen muss. Es gibt zahlreiche Gründe wie das geschehen kann und oftmals ist das Ende mit Schrecken besser als der Schrecken ohne Ende. Also sollte das nicht persönlich genommen werden, sondern als Erfahrung gesehen werden, als Start für einen Neuanfang und eine neue Chance. Insolvent zu sein ist kein Grund sich zu schämen und genauso wenig ein Untergang der Welt. Doch zunächst klären wir einige Begriffe, die bei der Firmenauflösung zur Anwendung kommen, weil sie Fachbegriffe sind oder weil der Volksmund sich über lange Zeit daran gewöhnt hat. Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?Die Gewerbeordnung regelt die Gründe, wann ein Gewerbe abgemeldet werden muss. Es gibt in der Praxis nur folgende Gründe:
- das Aufgeben des Gewerbes
- der Umzug
- ein Wechsel der Rechtsform
Sobald in der aktuell gemeldeten Gemeinde das Gewerbe nicht mehr betrieben wird, muss es dort abgemeldet werden. Erfolgt in der Gemeinde nur ein Umzug, muss das Gewerbe nicht abgemeldet werden. Beim Wechsel in eine andere Gemeinde bzw. in ein Gebiet, wo ein weiteres Gewerbeamt vorhanden ist, gilt Folgendes:
- die Abmeldung muss in schriftlicher Form oder persönlich erfolgen
- nach der Abmeldung kann das Gewerbe erneut angemeldet werden
Bankrott, Konkurs und Insolvenz– Der Konkurs: Bis zum 1.1. des Jahres 1999 war der Konkurs gleichbedeutend mit der Zahlungsunfähigkeit einer Firma. Heutzutage wird der Begriff synonym mit der Insolvenz angewendet. Die Insolvenzordnung hat sämtliche bis zum angeführten Datum bestehenden Regelungen in der Bundesrepublik abgelöst. Wer heutzutage von Konkurs spricht, meint also genau genommen Insolvenz. Eine solche muss vom Gläubiger betrieben werden und ist darauf ausgerichtet, die bestehenden Forderungen durch die Verwertung der Güter des Schuldners abzudecken. Eine Firma ist dann insolvent, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg nicht fähig ist seine Verbindlichkeiten zu bezahlen. – Die Insolvenz: Die Insolvenz bezeichnet die Unfähigkeit zur Zahlung eines Unternehmers. Deshalb ist es möglich auch als private Person eine Insolvenz anzumelden und nach einem Zeitraum von sieben Jahren frei von Schulden zu sein. Eröffnet wird ein solches Verfahren entweder vom Betroffenen oder von einem der Gläubiger. Durch das Verfahren der Insolvenz versucht ein Insolvenzverwalter das Vermögen, Bargeldbeträge und eventuell noch eintreibbare Forderungen auf die Gläubiger gerecht zu verteilen. Muss ein Gewerbe abgemeldet werden?Wenn das Gewerbe nicht mehr fortgeführt werden soll, muss dieses beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden. Nach § 14 GewO besteht eine Pflicht zur Anzeige sowohl für eine Anmeldung des Gewerbes, als auch für eine Ummeldung des Gewerbes und eine Abmeldung eines Gewerbes.