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Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

Redaktion by Redaktion
19. Juli 2021
in Auto / Verkehr
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Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!
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Mönchengladbach (ots) – Ein geschädigter Verbraucher erhält im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des Kaufpreises!

Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.

Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

„Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von 29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.

Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi um. Der Kläger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schlüssig vorgetragen, dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf dem Prüfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: „Soweit die Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich dafür genutzt werde, dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden und diese nicht dazu benötigt werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch.“

Das bedeutet: „Die Ausführungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur Einhaltung der Grenzwerte benötigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinflüsse haben wird. Weshalb hätte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erklärung der Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verfälschten Messergebnissen vorhanden, nicht überzeugt“, fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung zusammen.

Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: AutoBildRechtsprechungVerbraucherWirtschaftsrecht
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